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  • Der 
    Betriebschek

    Im Bereich Arbeitssicherheit oder Haccp vor Ort individuell beraten

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  • RENTRI

    Informationen und Dienstleistungen zum neuen Abfallrückverfolgungssystem

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Sicherheit im Betrieb richtig handhaben

Arbeitssicherheit

inService hilft dir, Unklarheiten in Sachen Arbeitssicherheit zu meistern und die zahlreichen bürokratischen Auflagen in deinem Betrieb in den Griff zu bekommen. Dazu bieten wir einen Arbeitssicherheits-Betriebscheck an. Der Betriebscheck erfolgt mit einem Lokalaugenschein**, der** von der Risikobewertung über die Kontrolle der Dokumente der Betriebsstätte bis hin zur Arbeitsschutzorganisation reicht. Außerdem bieten wir Aus- und Weiterbildung, die Kontrolle der überprüfungspflichtigen Anlagen sowie Beratung zur Beschilderung an.

  • Risikobewertungen
  • Dokumente der Betriebsstätte
  • Arbeitsschutzorganisation
  • Überprüfungspflichtige Anlagen
  • Beschilderung im Bereich Arbeitssicherheit

Aus- und Weiterbildung

Ob Pflichtschulung, Auffrischung oder Weiterbildung: inService hält dich und deine Mitarbeiter im Bereich Arbeitssicherheit fit! Wir bieten ein breites Kursprogramm an. Du hast die Wahl zwischen Kursen an mehreren Orten des Landes, E-Learning, Onlinekursen, Ortsschulungen und individuellen Kursen auf Anfrage für mehrere Mitarbeiter in einzelnen Betrieben. Bei entsprechendem Bedarf werden auch weitere Kurse an festzulegenden Orten auf Anfrage organisiert.

Zum Kursprogramm
  • E-Learning
  • Onlinekurse
  • Ortsschulungen
  • Schulungen auf Maß

Dein Partner, um Abfälle richtig handzuhaben

Umwelt

Abfälle vermeiden, verringern, verwerten und beseitigen: inService bietet dir Beratung in allen Bereichen der Abfallwirtschaft und zu den verschiedenen lokalen, nationalen und EU-Richtlinien. Wir übernehmen auch Eintragungen in verschiedene Register oder Jahreserklärungen.

  • Transport von betrieblichen Abfällen
  • Import von Elektrogeräten und Batterien
  • RAEE,
  • fluorierte Treibhausgase
  • Abfallerklärung MUD
  • Verpackung
  • Umweltabgabe Conai

Betriebschecks im Bereich Hygiene und Einhaltung der Vorschriften

Hygiene

inService ist der richtige Ansprechpartner für alle Fragen zu HACCP, Lebensmitteln und Etikettierung. Wir unterstützen dich bei der Ausarbeitung und Umsetzung der gesetzlichen Auflagen. Die Dienstleistung wird mit einem umfassenden Informationsservice und laufenden Schulungen abgerundet. inService führt außerdem Betriebschecks im Bereich Hygiene und Einhaltung der Vorschriften durch und hilft bei Beanstandungen.

  • Betriebscheck
  • Haccp
  • Hygienevorschriften

Das Aus- und Weiterbildungsangebot für den Lebensmittelsektor

inService bietet dir regelmäßig Grund- und Aufbaukurse rund um das Organisationssystem der Lebensmittelsicherheit und -hygiene an.

Zum Kursprogramm
  • Onlinekurse
  • Schulungen auf Maß

Aktiv im Team beraten mit gesamthaften Lösungen

Unsere
Dienstleistungsbereiche

Abfallerklärung MUD

Hilfe bei der Abwicklung der jährlichen Erklärung

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Allergene kennzeichnen

Was es über die EU-Regeln zu Wissen gibt

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Brandschutz und Brandschutzregister

Neuerungen und Regeln im Griff behalten

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Elektronische Abfälle

Rücknahme von Elektroaltgeräten - RAEE

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Etikettierung von Lebensmitteln

Kennzeichnung und Verpackung von Produkten

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F-Gase

Die Online-Datenbank für Verkauf, Installation und Wartung

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HACCP

Gewährleistung der Sicherheit von Lebensmitteln

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Import AEE und Batterien

Eintragung, Abänderungen und die jährliche Meldungen

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RENTRI

Informationen und Dienstleistungen zum neuen Abfallrückverfolgungssystem

Weiterlesen

Umweltabgabe CONAI

Das nationale Konsortium der Verpackungsmaterialien

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Umweltfachregister, Transport der Abfälle

Wie Abfälle entsorgt und transportiert werden

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Verpackung

Die richtige Kennzeichnung der Umwelt zuliebe


FAQ

Antworten auf 
häufige Fragen

Was sind Abfälle und welche Art von Abfälle gibt es?

Die Definition von Abfall findet man in der Europäischen Richtlinie 2008/98/EG und im Staatlichen Legislativdekret 152/2006:

„Abfall“ jeden Stoff oder Gegenstand, dessen sich sein Besitzer entledigt, entledigen will oder entledigen muss

Abfälle werden laut derer Herkunft in Sonder- und Hausabfälle unterteilt. 
Unter Sonderabfälle versteht man:

  • Abfälle aus landwirtschaftlichen Tätigkeiten und aus industrieller Verarbeitung landwirtschaftlicher Produkte
  • Abfälle aus Abbruch- und Bautätigkeiten sowie Abfälle aus Erdaushub, welche die von der Landesregierung festgelegten Grenzwerte überschreiten
  • Abfälle aus industriellen Tätigkeiten
  • Abfälle aus handwerklichen Tätigkeiten
  • Abfälle aus Handelstätigkeiten
  • Abfälle aus Dienstleistungstätigkeiten
  • Abfälle aus der Verwertung und Beseitigung von Abfällen, Schlämme aus Trinkwasseraufbereitung und aus anderen Behandlungen des Wasers sowie aus der Klärung der Abwässer und aus den Rauchgasreinigungsanlagen.
  • Abfälle aus der mechanischen Aussonderung von Hausmüll
  • Abfälle aus dem Gesundheitsdienst
  • Beschädigte und unbrauchbare Maschinen und Geräte
  • Ausrangierte Kraftfahrzeuge, Anhänger und Ähnlichen sowie Teile von diesen
  • Der Brennstoff aus Abfall
     

Unter Hausabfällen versteht man:

  • Siedlungsabfälle, auch Sperrmüll, die aus Lokalen und Orten stammen, die für den privaten Haushalt bestimmt sind
  • nicht gefährliche Abfälle, die aus Lokalen und Orten stammen, die nicht zu Zwecken genutzt werden, die unter Buchstabe a) fallen, und von der Gemeinde nach qualitativen und quantitativen Kriterien, die von der Landesregierung festgesetzt werden, dem Hausmüll gleichgesetzt werden.
  • Abfälle aus der Straßenreinigung
  • Abfälle jedweder Natur und Herkunft, die sich auf öffentlichen Straßen und Flächen oder auf öffentlich zugänglichen privaten Straßen und Flächen oder auf frei zugänglichen Seestränden und auf Flussufern befinden.
  • pflanzliche Abfälle, die von Grünflächen, wie Gärten, Parks und Friedhofsflächen stammen
  • Abfälle, die aus der Exhumation stammen, sowie die anderen Abfälle, die aus Friedhofstätigkeiten stammen, die nicht unter die Buchstaben b), c) und e) fallen.

Abschließend wird zwischen gefährlichen und nicht gefährlichen Abfall unterschieden. Dies erfolgt dank Abfallkodex und einer Klassifizierung der EU. 

Wie werden Abfälle klassifiziert?

Die Klassifizierung der Abfälle erfolgt über den europäischen Abfallkatalog. Dieser Katalog berücksichtigt neben den nicht gefährlichen Abfällen auch die gefährlichen Abfälle, wobei die gefährlichen mit einem Sternchen (*) gekennzeichnet werden.

Der Katalog stuft die Abfälle durch einen 6-stelligen Abfallcode ein. Die ersten beiden Nummern stellen das Kapitel (z.B. "Abfälle aus thermischen Prozessen"), Stelle 3 und 4 die Gruppe (z.B. "Abfälle aus der Eisen- und Stahlindustrie"), Stelle 5 und 6 die Abfallart (z.B. "Abfälle aus der Verarbeitung von Schlacke") dar.

Um den Abfallcode zu ermitteln muss man folgendermaßen vorgehen:

  1. Anhand der Kapitel 01 bis 12 oder 17 bis 20 wird der Ursprung des Abfalls definiert. Ausgenommen sind dabei die Abfallcodes mit den Endziffern 99.
  2. Findet man in den Kapiteln 01 bis 12 oder 17 bis 20 keinen passenden Abfallcode, so muss das Kapitel 16 durchsucht werden.
  3. Wird man auch in diesem Kapitel nicht fündig, so sollten die Codes mit den 99-Endungen des entsprechenden Kapitels hergenommen werden.
     

Um die gefährlichen Abfälle richtig einzustufen, muss die Zusammensetzung und die Gefährlichkeit der enthaltenen Stoffe bestimmt werden. Dieses Prinzip gilt jedoch nur für Abfälle, für die im Verzeichnis zwei Abfallcodes vorkommen. Hierbei handelt es sich um so genannte Spiegeleinträge. Ein Code bezieht sich somit auf den gefährlichen Abfall (z.B. 16.01.14* - Frostschutzmittel die gefährliche Stoffe enthalten) und der andere auf den nicht gefährlichen Abfall (z.B. 16.01.15 - Frostschutzmittel mit Ausnahme derjenigen, die unter 16.01.14* fallen).

Der Abfall wird nur als gefährlich eingestuft, wenn die darin enthaltenen Stoffe bestimmte Konzentrationswerte erreichen, wodurch bestimmte Gefahrenmerkmale, wie beispielsweise „leicht entzündlich“, „reizend“, „giftig“, „krebserregend“; entstehen.

Damit die Gefährlichkeit eindeutig bestimmt werden kann, muss eine chemische Analyse gemacht werden. Werden die Parameter überschritten, so wird der Abfall als gefährlich eingestuft. Werden die Konzentrationswerte hingegen nicht erreicht, dann ist der Abfall als nicht gefährlich anzusehen. Für jene Abfälle, die keine Spiegeleinträge sind gilt folgendes: Sie werden unabhängig von jeglicher Analyse, als gefährlich eingestuft. 

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