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Unternehmen, die gefährliche Sonderabfälle erzeugen, müssen jährlich bis 30. April die Abfallerklärung MUD einreichen. Die Pflicht dazu besteht für Betriebe, die Abfälle professionell verwerten oder beseitigen und sie gewerbsmäßig sammeln und befördern. Ebenso ist die Erklärung für Händler und Vermittler von Abfällen sowie Unternehmen und Körperschaften verpflichtend, die gefährliche Abfälle erzeugen. Jene Betriebe, die nicht mehr als 7 Abfälle erzeugen und dafür nicht mehr als 3 Frächter und Entsorger haben, können eine vereinfachte Mitteilung einreichen.
- Unterstützung bei der Abfassung
FAQ
Antworten auf
häufige Fragen
Was ist die MUD-Erklärung?
Es handelt sich dabei um eine jährliche Erklärung, welche innerhalb 30. April eines jeden Jahres bei der Handelskammer einzureichen ist. In dieser Erklärung werden die Abfälle angeführt, die im vergangenen Jahr erzeugt worden sind.
Wer muss die MUD-Erklärung machen?
Es handelt sich dabei um eine jährliche Erklärung, welche innerhalb 30. April eines jeden Jahres bei der Handelskammer einzureichen ist. In dieser Erklärung werden die Abfälle angeführt, die im vergangenen Jahr erzeugt worden sind.
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