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Allergene 
richtig kennzeichnen 

Was es über die EU-Regeln zu Wissen gibt

EU-Verordnung Nr. 1169/2011

Kennzeichnung der Allergene

Die Kennzeichnung von Lebensmitteln ist europaweit verpflichtend und einheitlich geregelt. Dies gilt auch für die Deklaration von Allergenen. Den betroffenen Personen wird die notwendige Sicherheit 
gewährleistet und bei Kunden Vertrauen durch Transparenz geschaffen.

  • Mitarbeiterschulung
  • Einheitstabelle
  • Betriebscheck

Die Einheitstabelle 

Die EU hat 14 Lebensmittelallergene aufgelistet, die dem Konsumenten mitgeteilt werden müssen. Auch Gastbetriebe, Eisdielen, Bäckereien und andere Anbieter loser Waren müssen ihre Lebensmittel für Allergiker kennzeichnen. Bei jeder Speise und jedem Getränk müssen auch die enthaltenen Allergene angegeben werden. Wie die Allergene mitgeteilt werden, obliegt jedem Unternehmer selbst. Die Informationen können in den Menüs, Speisen- und Getränkekarten, in eigenen Registern, auf Schildern oder auch digital mitgeteilt werden. Einzige Voraussetzung ist, dass die Informationen für den Endverbraucher gut sichtbar und leicht zugänglich sind. Bei vorverpackten Lebensmitteln müssen die Allergene auf der Verpackung gekennzeichnet und durch eine andere Schrift oder Farbe hervorgehoben werden. Für den offenen Verkauf von Konditoreiwaren, Backwaren und Speiseeis kann eine Einheitstabelle (cartello unico) verwendet werden.

Die Sanktionen

Bei keiner oder falscher Kennzeichnung haftet der verantwortliche Unternehmer. Die NAS (Nucleo Antisofisticazione e Sanità) und die zuständigen Hygieneinspektoren können Kontrollen in ganz Südtirol durchführen und Sanktionen vorsehen. inService empfielt den betroffenen Betrieben, die Kennzeichnung der Allergene gesetzeskonform umzusetzen.

Die Mitarbeiterschulung

Um den Gästen die bestmögliche Dienstleistung zu bieten, muss das Personal über die Dokumentation der Allergene in Kenntnis gesetzt werden. Im Betrieb muss eine Ansprechperson ernannt werden, an die sich betroffene Personen wenden können. Alle Mitarbeiter in Service und Küche müssen über die Allergenkennzeichnung informiert und geschult werden. inService unterstützt dich dabei und organisiert Schulungen zum Thema. Die Schulung kann auch im Betrieb, vom Unternehmer selbst oder dem verantwortlichen Koch, gehalten werden. Durch ein unterschriebenes Dokument kann die Schulung nachgewiesen werden.

Um die Arbeit im Betrieb zu vereinfachen, hat das Berater-Team vno inService außerdem ein Informationsblatt erarbeitet. Hier kann der Name der Speise eingetragen und ein Kreuz unter den jeweiligen Allergenen gemacht werde. inService unterstützt dich bei der Ausarbeitung und Umsetzung der Deklarierung und gibt Tipps und Hinweise bei einer individuellen Beratung vor Ort.

  • Beratung
  • Schulungen
  • Informationsblatt
  • Ausarbeitung und Umsetzung der Deklarierung
  • individuelle Beratung vor Ort

FAQ

Antworten auf
häufige Fragen

In welchem Gesetz sind die Allergene und Lebensmittelunverträglichkeiten festgeschrieben?

Die europäische Union hat 14 allergische Stoffe festgeschrieben. Die entsprechende Norm ist die VO EU 1196/2011 Anhang II. Es gibt aber noch eine Vielzahl von Allergenen und Lebensmittelunverträglichkeiten, die in dieser Norm nicht enthalten sind und auch nicht gekennzeichnet werden müssen.

Kennzeichnung von Allergene: Sind Sanktionen vorgesehen?

Bei keiner oder falscher Kennzeichnung der Allergene haftet der verantwortliche Unternehmer. Sollte es bei einem Kunden zu einer allergischen Reaktion kommen und der Unternehmer hat die Informationspflicht unterlassen, haftet er für den entstanden Schaden, für die Krankenhauskosten und allfällige Invalidität. Die NAS (Nucleo Antisofisticazione e Sanità) und die zuständigen Hygieneinspektoren führen Kontrollen in ganz Südtirol durch.

Wann ist die EU-Regelung für die Kennzeichnung von Allergenen in Kraft getreten?

Die neu überarbeite Lebensmittelverordnung der Europäischen Union (Nr. 1169/2011) ist am 13. Dezember 2014 in Kraft getreten. Sie regelt die Kennzeichnung von Lebensmitteln und gilt verbindlich in allen Mitgliedstaaten. Das italienische Gesundheitsministerium hat in einem Rundschreiben (Februar 2015) noch einmal auf die korrekte Umsetzung der EU-Verordnung hingewiesen. Darin wurde verdeutlicht, dass die Informationspflicht über Allergene auch für Restaurants, Mensen, Catering-Services, Bars und Hotels gilt.

Was ist bei der Kennzeichnung von Allergenen zu beachten?

Um den Gästen die bestmögliche Dienstleistung zu bieten, muss das Personal über die Dokumentation der Allergene in Kenntnis gesetzt werden. Der hds empfiehlt, im Betrieb eine Ansprechperson zu ernennen, an die sich betroffene Personen wenden können. Bei der gesamten Kennzeichnung gehört Sorgfalt: Wenn zum Beispiel beim Braten das Fleisch mit Weißwein abgelöscht wird, dann ist auch der Wein bzw. das darin enthaltene Allergen Sulfit anzugeben.
Vorsicht geboten ist vor allem bei nicht frischen, halbfertigen, abgepackten Lebensmitteln. Hier muss besonders gut auf die Inhaltsstoffe und somit auf die Allergene geachtet werden. Nicht vergessen werden darf die Deklaration von Allergenen bei den Getränken.

Offener Verkauf von Konditoreiwaren, Backwaren, Speiseeis
Zurzeit können die Inhaltsstoffe und Allergene bei Konditoreiwaren, Backwaren, Speiseeis mit einer sogenannten Einheitstabelle (cartello unico) erklärt werden. Die Einheitstabelle ist in unmittelbarer Nähe des Produktes anzubringen und muss folgende Angaben beinhalten:

  • Bezeichnung der Produktgruppe (gemäß DM 20.12.1994)
  • Zutaten mit Hervorhebung der Allergene (z.B. durch Fettdruck)
     

Bei leicht verderblichen Waren:

  • Lagerbedingungen (z.B. im Kühlschrank lagern) und Angabe zur Haltbarkeit in Tagen
  • Name und Anschrift des Betriebes (auch mittels Stempel)
  • Datum
     

Der hds stellt seinen Mitgliedern die obligatorischen Zutatenlisten für Konditoreiwaren, Brot und Backwaren und Speiseeis zur Verfügung. Sie können online bestellt werden.

Offener Verkauf von anderen Lebensmitteln, die nicht Konditoreiwaren, Backwaren oder Speiseeis sind
Diese Produkte müssen wie bisher einzeln gekennzeichnet werden (d.h. nicht durch die einheitliche Zutatenliste). In den meisten Supermarkets liegt deshalb, in unmittelbarer Nähe zur Verkaufs Theke mit offenen Lebensmitteln, das sogenannte Zutatenbuch auf (libro ingredienti). Darin enthalten, ist der Name des Lebensmittels, und die Zutaten mit der Hervorhebung der Allergene.

Verkauf von Lebensmitteln durch Automaten (Kaffeeautomaten, Brotautomaten, Fleischautomaten …..)
Fertig verpackte Lebensmittel die über Automaten verkauft werden, müssen gemäß EU VO 1169/2011 vollständig gekennzeichnet sein. Für vorverpackte Lebensmittel (in Schutzfolien, Klarsichtfolie, Aluminiumfolie vorverpackt) gilt: Auf den Automaten muss eine Kennzeichnung angebracht werden mit folgenden Informationen :

  • Namen des jeweiligen Produktes,
  • Inhaltstoffe mit Hervorhebung der Allergene,
  • Name und Anschrift des Verantwortlichen der Anlage/Automaten.
     

Bei einem Kaffeeautomat ist zu berücksichtigen, dass es zu einer Verschleppung von allergischen Stoffen kommen kann (z.B.: man entnimmt einen Espresso, in dem Spuren von Milch enthalten sein können). Deshalb empfehlen wir den Hinweis: „kann Spuren von Milch enthalten – puó contenere tracce di latte“.

Was sind Allergene?

Allergene sind Substanzen (Lebensmittel wie das natürliche Klebeeiweiß im Getreide oder der Milchzucker (Laktose) in der Milch oder chemische Stoffe wie das SO2 im Wein usw.) die bei Allergikern und Personen die Lebensmittel- Unverträglichkeit haben, zu allergischen Reaktionen führen können. Die meisten Allergene sind Eiweißverbindungen. Nimmt ein Allergiker diese Stoffe auf, werden Antikörper gebildet und es kommt zu einer allergischen Reaktion. Die allergischen Reaktionen können ganz unterschiedlich sein. Sie reichen von leichten Hautreaktionen über Störungen von Organfunktionen, Kreislaufschock mit Organversagen bis hin zum tödlichen Kreislaufversagen, dem anaphylaktischen Schock.

Wer ist zur Allergenkennzeichnung verpflichtet?

Die Kennzeichnung von Lebensmitteln ist europaweit verpflichtend und einheitlich geregelt. Dies gilt auch für die Deklaration von Allergenen. Gastbetriebe, Eisdielen, Bäckereien und andere Anbieter loser Waren sind verpflichtet ihre Lebensmittel für Allergiker zu kennzeichnen. Den betroffenen Personen wird die notwendige Sicherheit gewährleistet und bei Kunden Vertrauen durch Transparenz geschaffen.

Wie müssen Allergene auf Fertigverpackungen gekennzeichnet werden?

Bei fertigverpackten Lebensmitteln muss die gesamte Kennzeichnung auf den Packungen gekennzeichnet sein. Die Allergene müssen „hervorgehoben“ werden: Weizenmehl, Maismehl, Eier, Salz, Milch, Wasser… Die Hervorhebung kann auf verschiedene Weise erfolgen. Man kann die Allergene auch in großen BUCHSTABEN schreiben oder farblich kennzeichnen.

Wie müssen Allergene gekennzeichnet werden?

Die EU hat 14 Lebensmittelallergene aufgelistet, die dem Konsumenten mitgeteilt werden sollen. Bei jeder Speise und jedem Getränk müssen auch die enthaltenen Allergene angegeben werden. Wie die Allergene mitgeteilt werden, obliegt jedem Unternehmer selbst. Die Informationen können in den Menüs, Speisen- und Getränkekarten, in eigenen Registern, auf Schildern oder auch digital mitgeteilt werden. Einzige Voraussetzung ist, dass die Informationen für den Endverbraucher gut sichtbar und leicht zugänglich sind. Eine einfache Auflistung der Allergene ohne Zuordnung zu den Speisen oder Getränken reicht nicht mehr aus. Im Betrieb muss ein schriftliches Dokument aufliegen. Die Informationen können den Kunden so auch mündlich mitgeteilt werden.


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