Brandschutz und
Brandschutzregister
Neuerungen und Regeln im Griff behalten
Brandschutzmanagement am Arbeitsplatz
Brandschutzregister
Seit 2022 sind laut Ministerialdekret das Brandschutzmanagement am Arbeitsplatz, die Brandverhütung und der organisatorische Brandschutz für Betriebe gesetzlich geregelt. In bestimmten Fällen ist der Arbeitgeber verpflichtet, einen Brandschutzplan für Notfälle auszuarbeiten. Für alle anderen Betriebe, besteht eine Pflicht zur Durchführung von Organisations- und Managementmaßnahmen im Brandfall.
inService bietet Beratung und Fachbeiträge über alle Regelungen, die Südtirols Betriebe zu berücksichtigen haben. Außerdem findest du auf dieser Seite unter den Downloads alle Dokumente und Vorlagen, die du für dein Brandregister im Betrieb benötigst.
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