Fluorierte Treibhausgase
richtig handhaben
Die Online-Datenbank für Verkauf, Installation und Wartung
Ministerialdekret des Präsidenten der Republik vom 16. November 2018, Nr. 146
F-Gase
Fluorierte Treibhausgase sind künstliche chemische Substanzen, die zum Beispiel in den Kälte- und Klimaanlagen, Wärmepumpen, Industrieschäumen, Brandschutzsystemen, Aerosolen und Lösungen verwendet werden. Für eine bessere Rückverfolgbarkeit der F-Gase und der Geräte, wird seit Anfang 2019 bei den Handelskammern eine Datenbank der F-Gase geführt. Damit werden auch Informationen über die Installation, Wartung und die Stilllegung von F-Gase enthaltenden Anlagen erfasst.
Kühlanlagen & Co
Unternehmen und natürliche Personen mit Zertifizierung (Installateure, Wartungstechniker) müssen seit September 2019 innerhalb von 30 Tagen nach der Installation von F-Gasen bei bestimmten Einrichtungen eine Reihe von Daten elektronisch an die Datenbank melden. Dieselben Fristen gelten auch für die erste Kontrolle eines Gasaustritts, für Wartungs- und Reparaturarbeiten an bereits installierten Anlagen und für alle darauf folgenden Arbeiten sowie für die Stilllegung der Anlagen. Da der Anwendungsbereich der Zertifizierung auf die Beschäftigten erweitert wurde, erhöht sich auch die Zahl der Personen und der Tätigkeiten, die ins Verzeichnis einzutragen sind.
Die Akkreditierungen und die Bezeichnungen der Zertifizierungsorganisationen, die im Sinne der alten Bestimmungen ausgestellt wurden, behalten bis zum 24. Jänner 2020 ihre Gültigkeit. Innerhalb dieser Frist müssen die bezeichneten Subjekte ihre Akkreditierung im Sinne der neuen Bestimmungen aktualisieren.
- Elektronische Meldung
- Frist (30 Tage)
- Erste Kontrolle Gasaustritt
- Wartungsarbeiten
- Stilllegung von Anlagen
- Akkreditierung aktualisieren
Verkauf
Bestimmte Händler sind verpflichtet, eine elektronische Meldung über den Verkauf von F-Gasen und von F-Gas enthaltenden Geräten bzw. Anlagen sowie über Kundendienst-, Wartungs-, Installations- und Reparaturarbeiten und deren Stilllegung zu senden. Seit Juli 2019 müssen Händler die Daten über die durchgeführten Verkäufe samt den Nummern der Zertifikate sowie den Angaben zu den Endverbrauchern eingeben.
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