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  • Allergene
    richtig kennzeichnen

    Was es über die EU-Regeln zu Wissen gibt

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  • Lebensmittel
    richtig etikettieren

    Unsere Beratung zur Kennzeichnung und Verpackung deiner Produkte

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  • HACCP
    im Betrieb

    Sicherheit von Lebensmittel gewährleisten

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EU-Verordnung Nr. 1169/2011

Kennzeichnung der Allergene

Die Kennzeichnung von Lebensmitteln ist europaweit verpflichtend und einheitlich geregelt. Dies gilt auch für die Deklaration von Allergenen. Den betroffenen Personen wird die notwendige Sicherheit 
gewährleistet und bei Kunden Vertrauen durch Transparenz geschaffen.

  • Mitarbeiterschulung
  • Einheitstabelle
  • Betriebscheck

Die Einheitstabelle 

Die EU hat 14 Lebensmittelallergene aufgelistet, die dem Konsumenten mitgeteilt werden müssen. Auch Gastbetriebe, Eisdielen, Bäckereien und andere Anbieter loser Waren müssen ihre Lebensmittel für Allergiker kennzeichnen. Bei jeder Speise und jedem Getränk müssen auch die enthaltenen Allergene angegeben werden. Wie die Allergene mitgeteilt werden, obliegt jedem Unternehmer selbst. Die Informationen können in den Menüs, Speisen- und Getränkekarten, in eigenen Registern, auf Schildern oder auch digital mitgeteilt werden. Einzige Voraussetzung ist, dass die Informationen für den Endverbraucher gut sichtbar und leicht zugänglich sind. Bei vorverpackten Lebensmitteln müssen die Allergene auf der Verpackung gekennzeichnet und durch eine andere Schrift oder Farbe hervorgehoben werden. Für den offenen Verkauf von Konditoreiwaren, Backwaren und Speiseeis kann eine Einheitstabelle (cartello unico) verwendet werden.

Die Sanktionen

Bei keiner oder falscher Kennzeichnung haftet der verantwortliche Unternehmer. Die NAS (Nucleo Antisofisticazione e Sanità) und die zuständigen Hygieneinspektoren können Kontrollen in ganz Südtirol durchführen und Sanktionen vorsehen. inService empfielt den betroffenen Betrieben, die Kennzeichnung der Allergene gesetzeskonform umzusetzen.

Die Mitarbeiterschulung

Um den Gästen die bestmögliche Dienstleistung zu bieten, muss das Personal über die Dokumentation der Allergene in Kenntnis gesetzt werden. Im Betrieb muss eine Ansprechperson ernannt werden, an die sich betroffene Personen wenden können. Alle Mitarbeiter in Service und Küche müssen über die Allergenkennzeichnung informiert und geschult werden. inService unterstützt dich dabei und organisiert Schulungen zum Thema. Die Schulung kann auch im Betrieb, vom Unternehmer selbst oder dem verantwortlichen Koch, gehalten werden. Durch ein unterschriebenes Dokument kann die Schulung nachgewiesen werden.

Um die Arbeit im Betrieb zu vereinfachen, hat das Berater-Team vno inService außerdem ein Informationsblatt erarbeitet. Hier kann der Name der Speise eingetragen und ein Kreuz unter den jeweiligen Allergenen gemacht werde. inService unterstützt dich bei der Ausarbeitung und Umsetzung der Deklarierung und gibt Tipps und Hinweise bei einer individuellen Beratung vor Ort.

  • Beratung
  • Schulungen
  • Informationsblatt
  • Ausarbeitung und Umsetzung der Deklarierung
  • individuelle Beratung vor Ort

FAQ

Antworten auf
häufige Fragen

In welchem Gesetz sind die Allergene und Lebensmittelunverträglichkeiten festgeschrieben?

Die europäische Union hat 14 allergische Stoffe festgeschrieben. Die entsprechende Norm ist die VO EU 1196/2011 Anhang II. Es gibt aber noch eine Vielzahl von Allergenen und Lebensmittelunverträglichkeiten, die in dieser Norm nicht enthalten sind und auch nicht gekennzeichnet werden müssen.

Kennzeichnung von Allergene: Sind Sanktionen vorgesehen?

Bei keiner oder falscher Kennzeichnung der Allergene haftet der verantwortliche Unternehmer. Sollte es bei einem Kunden zu einer allergischen Reaktion kommen und der Unternehmer hat die Informationspflicht unterlassen, haftet er für den entstanden Schaden, für die Krankenhauskosten und allfällige Invalidität. Die NAS (Nucleo Antisofisticazione e Sanità) und die zuständigen Hygieneinspektoren führen Kontrollen in ganz Südtirol durch.

Wann ist die EU-Regelung für die Kennzeichnung von Allergenen in Kraft getreten?

Die neu überarbeite Lebensmittelverordnung der Europäischen Union (Nr. 1169/2011) ist am 13. Dezember 2014 in Kraft getreten. Sie regelt die Kennzeichnung von Lebensmitteln und gilt verbindlich in allen Mitgliedstaaten. Das italienische Gesundheitsministerium hat in einem Rundschreiben (Februar 2015) noch einmal auf die korrekte Umsetzung der EU-Verordnung hingewiesen. Darin wurde verdeutlicht, dass die Informationspflicht über Allergene auch für Restaurants, Mensen, Catering-Services, Bars und Hotels gilt.

Was ist bei der Kennzeichnung von Allergenen zu beachten?

Um den Gästen die bestmögliche Dienstleistung zu bieten, muss das Personal über die Dokumentation der Allergene in Kenntnis gesetzt werden. Der hds empfiehlt, im Betrieb eine Ansprechperson zu ernennen, an die sich betroffene Personen wenden können. Bei der gesamten Kennzeichnung gehört Sorgfalt: Wenn zum Beispiel beim Braten das Fleisch mit Weißwein abgelöscht wird, dann ist auch der Wein bzw. das darin enthaltene Allergen Sulfit anzugeben.
Vorsicht geboten ist vor allem bei nicht frischen, halbfertigen, abgepackten Lebensmitteln. Hier muss besonders gut auf die Inhaltsstoffe und somit auf die Allergene geachtet werden. Nicht vergessen werden darf die Deklaration von Allergenen bei den Getränken.

Offener Verkauf von Konditoreiwaren, Backwaren, Speiseeis
Zurzeit können die Inhaltsstoffe und Allergene bei Konditoreiwaren, Backwaren, Speiseeis mit einer sogenannten Einheitstabelle (cartello unico) erklärt werden. Die Einheitstabelle ist in unmittelbarer Nähe des Produktes anzubringen und muss folgende Angaben beinhalten:

  • Bezeichnung der Produktgruppe (gemäß DM 20.12.1994)
  • Zutaten mit Hervorhebung der Allergene (z.B. durch Fettdruck)
     

Bei leicht verderblichen Waren:

  • Lagerbedingungen (z.B. im Kühlschrank lagern) und Angabe zur Haltbarkeit in Tagen
  • Name und Anschrift des Betriebes (auch mittels Stempel)
  • Datum
     

Der hds stellt seinen Mitgliedern die obligatorischen Zutatenlisten für Konditoreiwaren, Brot und Backwaren und Speiseeis zur Verfügung. Sie können online bestellt werden.

Offener Verkauf von anderen Lebensmitteln, die nicht Konditoreiwaren, Backwaren oder Speiseeis sind
Diese Produkte müssen wie bisher einzeln gekennzeichnet werden (d.h. nicht durch die einheitliche Zutatenliste). In den meisten Supermarkets liegt deshalb, in unmittelbarer Nähe zur Verkaufs Theke mit offenen Lebensmitteln, das sogenannte Zutatenbuch auf (libro ingredienti). Darin enthalten, ist der Name des Lebensmittels, und die Zutaten mit der Hervorhebung der Allergene.

Verkauf von Lebensmitteln durch Automaten (Kaffeeautomaten, Brotautomaten, Fleischautomaten …..)
Fertig verpackte Lebensmittel die über Automaten verkauft werden, müssen gemäß EU VO 1169/2011 vollständig gekennzeichnet sein. Für vorverpackte Lebensmittel (in Schutzfolien, Klarsichtfolie, Aluminiumfolie vorverpackt) gilt: Auf den Automaten muss eine Kennzeichnung angebracht werden mit folgenden Informationen :

  • Namen des jeweiligen Produktes,
  • Inhaltstoffe mit Hervorhebung der Allergene,
  • Name und Anschrift des Verantwortlichen der Anlage/Automaten.
     

Bei einem Kaffeeautomat ist zu berücksichtigen, dass es zu einer Verschleppung von allergischen Stoffen kommen kann (z.B.: man entnimmt einen Espresso, in dem Spuren von Milch enthalten sein können). Deshalb empfehlen wir den Hinweis: „kann Spuren von Milch enthalten – puó contenere tracce di latte“.

Was sind Allergene?

Allergene sind Substanzen (Lebensmittel wie das natürliche Klebeeiweiß im Getreide oder der Milchzucker (Laktose) in der Milch oder chemische Stoffe wie das SO2 im Wein usw.) die bei Allergikern und Personen die Lebensmittel- Unverträglichkeit haben, zu allergischen Reaktionen führen können. Die meisten Allergene sind Eiweißverbindungen. Nimmt ein Allergiker diese Stoffe auf, werden Antikörper gebildet und es kommt zu einer allergischen Reaktion. Die allergischen Reaktionen können ganz unterschiedlich sein. Sie reichen von leichten Hautreaktionen über Störungen von Organfunktionen, Kreislaufschock mit Organversagen bis hin zum tödlichen Kreislaufversagen, dem anaphylaktischen Schock.

Wer ist zur Allergenkennzeichnung verpflichtet?

Die Kennzeichnung von Lebensmitteln ist europaweit verpflichtend und einheitlich geregelt. Dies gilt auch für die Deklaration von Allergenen. Gastbetriebe, Eisdielen, Bäckereien und andere Anbieter loser Waren sind verpflichtet ihre Lebensmittel für Allergiker zu kennzeichnen. Den betroffenen Personen wird die notwendige Sicherheit gewährleistet und bei Kunden Vertrauen durch Transparenz geschaffen.

Wie müssen Allergene auf Fertigverpackungen gekennzeichnet werden?

Bei fertigverpackten Lebensmitteln muss die gesamte Kennzeichnung auf den Packungen gekennzeichnet sein. Die Allergene müssen „hervorgehoben“ werden: Weizenmehl, Maismehl, Eier, Salz, Milch, Wasser… Die Hervorhebung kann auf verschiedene Weise erfolgen. Man kann die Allergene auch in großen BUCHSTABEN schreiben oder farblich kennzeichnen.

Wie müssen Allergene gekennzeichnet werden?

Die EU hat 14 Lebensmittelallergene aufgelistet, die dem Konsumenten mitgeteilt werden sollen. Bei jeder Speise und jedem Getränk müssen auch die enthaltenen Allergene angegeben werden. Wie die Allergene mitgeteilt werden, obliegt jedem Unternehmer selbst. Die Informationen können in den Menüs, Speisen- und Getränkekarten, in eigenen Registern, auf Schildern oder auch digital mitgeteilt werden. Einzige Voraussetzung ist, dass die Informationen für den Endverbraucher gut sichtbar und leicht zugänglich sind. Eine einfache Auflistung der Allergene ohne Zuordnung zu den Speisen oder Getränken reicht nicht mehr aus. Im Betrieb muss ein schriftliches Dokument aufliegen. Die Informationen können den Kunden so auch mündlich mitgeteilt werden.


Nationale und europäische Vorschriften

Lebensmittel-Etikettierung

Für Etikettierung, Aufmachung und Werbung vorverpackter Lebensmittel gelten nationale und europäische Vorschriften. Dadurch sollen Verbraucher sachkundig ihre Wahl treffen können und die Hindernisse in Bezug auf den freien Verkehr von Lebensmitteln und ungleiche Wettbewerbsauflagen beseitigt werden. inService bietet Beratung und hilft dir im Bereich Lebensmittel bei der Erstellung und Prüfung von Etiketten.

  • Beratung
  • Etiketten erstellen
  • Etiketten überprüfen

Obligatorische Angaben

Die Etikettierung der Lebensmittel muss bestimmte Angaben enthalten. Diese Angaben müssen leicht verständlich, gut sichtbar, deutlich lesbar und unverwischbar sein. Bestimmte Angaben müssen im Sichtfeld angebracht werden. Die vorgeschriebenen Angaben umfassen die Verkehrsbezeichnung, Verzeichnis der Zutaten, Menge der Zutaten oder Zutatenklassen, Nettofüllmenge, Mindesthaltbarkeitsdatum, besondere Anweisungen für Aufbewahrung und Verwendung, Namen oder die Firma und die Anschrift des Herstellers, Ursprungs- oder Herkunftsort sowie eine Gebrauchsanleitung.

  • Verkehrsbezeichnung
  • Zutatenverzeichnis
  • Nettofüllmenge
  • Mindesthaltbarkeitsdatum
  • Herstellerangaben
  • Ursprungs-/Herkunftsort

Kennzeichnungen

Verpflichtende Nährwertkennzeichnung

Seit Dezember 2016 ist laut EU-Verordnung 1169/2011 die Anbringung von Nährwerttabellen an allen Produkten verpflichtend. Eine Ausnahmenregelung gilt nur Kleinbetrieben, Betriebe die weniger als 9 Mitarbeiter (Vollzeitstelle) haben, weniger als 2 Millionen Euro Umsatz machen und lokal (d.h. Provinz) verkaufen. inService hat gemeinsam mit anderen Verbänden und der Handelskammer Bozen die internetgestützte Plattform Food Label Check entwickelt. Nach Eingabe eines Rezeptes wird automatisch ein Etikettenentwurf in deutscher und italienischer Sprache erstellt. Die Etikette enthält die Nährwerttabelle samt der kennzeichnenden Hinweise über Zutaten, Nährwerte und Allergene. Food Label Check (www.foodlabelcheck.eu) ist als ESF-Projekt entwickelt worden.

  • Nährwerttabelle
  • EU-Verordnung 1169/2011
  • Food Label Check
  • Etikettenentwurf

FAQ

Antworten auf
häufige Fragen

Die Neuerungen hinsichtlich Angabe von Lebensmittelimitaten

Die Verbraucher sollen nicht durch die Präsentation von Lebensmittelverpackungen irregeführt werden.
Fleisch, das aus zusammengesetzten Teilen besteht, sollte die Aufschrift „Formfleisch - aus zusammengesetzten Fleischstücken“ tragen. Lebensmittelimitate, wie Mogel-Schinken bzw. künstlicher Schinken, sollen entsprechend gekennzeichnet werden. Wurde eine Zutat ersetzt, sollte dies deutlich auf dem Etikett vermerkt werden. 

Lebensmitteletikettierung: Dürfen Abkürzungen verwendet werden?

Grundsätzlich sind Abkürzungen auf der Etikette wie z. B. „cons.pref.entro“ oder „ingr.“ auch bei Platzmangel zu vermeiden. 

Lebensmitteletikettierung: In welcher Sprache muss die Etikette sein?

Die Etikette muss in italienischer Sprache aufscheinen. Angaben in anderen Sprachen gelten höchstens als verbraucherfreundlich, dürfen aber nicht im Widerspruch zu italienischen Angaben stehen. 

Lebensmitteletikettierung: Was sieht die Eu-Regelung vor?

Das Europäische Parlament und die EU-Regierungen haben sich grundsätzlich auf neue Standards für die Lebensmittelkennzeichnung geeinigt (Verordnung 1169/2011): Die Etiketten sollen gut lesbar sein, die Schriftgröße der Deklarierung wird vorgeschrieben, die Verbraucher müssen in Zukunft ausreichend informiert werden.

Hersteller müssen auch auf potenziell gefährliche Inhaltsstoffe wie Nanopartikel oder Allergene hinweisen. Auch die Einführung der sogenannten Nährwertkennzeichnung auf den Verpackungen ist nun verpflichtend.

Lebensmitteletikettierung: Was muss sich im selben Sichtfeld befinden?

Die Etikettierungselemente Verkehrsbezeichnung, Inhaltsmenge, Haltbarkeit (Verweis möglich) und Alkoholgehalt müssen sich im selben Sichtfeld befinden. Als Sichtfeld zählt eine Seite der Verpackung oder ca. ein Drittel des Umfanges einer runden Verpackung. Die Bodenfläche soll nicht zur Etikettierung verwendet werden. 

Lebensmitteletikettierung: Welche Regelung gilt für lose Produkte?

Für lose Produkte (auch solche, die im Betrieb verpackt und „nur“ vor Ort verkauft werden) reichen in der Regel Verkehrsbezeichnung und Zutatenliste (Achtung: bei Ausnahmen). Diese können auf dem Etikett oder auf einem Hinweisschild in der Nähe der Produkte angebracht sein. Im Bereich Bäckerei, Konditorei, Eisdiele oder Gastronomieerzeugnisse genügt bisher eine Sammeletikette („cartello unico“). Idealere Lösungen für Produzent und Konsument stellen sicherlich Sammellisten in Katalogform dar, welche für den Konsument leicht zugänglich sind. 
 

Lebensmitteletikettierung: Welche Zutaten können weggelassen werden?

Zutaten oder Zusätze, die im Endprodukt keine technische Wirkung mehr haben, können weggelassen werden. Das können z.B. Ascorbinsäure vom Mehl im Brot, Sorbinsäure von Margarine in der Konditoreiware, Enzyme von Backmehlmischungen im Brot, Trennmittel für Teige und Rauch für geräucherte Ware. In der Regel weiß der Hersteller oder Lieferant, ob es sich um ein technisches Hilfsmittel handelt oder nicht.

Lebensmitteletikettierung: Welches ist das wichtigste Etikettierungselement?

Das wichtigste Etikettierungselement ist die korrekte Verkehrsbezeichnung, welche sich von Handelsmarken und Phantasienamen klar unterscheidet. Hierbei müssen einschlägige Vorschriften oder verkehrsübliche Bezeichnungen von Produkten unbedingt berücksichtigt werden. Unrichtige Verkehrsbezeichnungen können als Verbrauchertäuschung interpretiert werden. 

Lebensmitteletikettierung: Wie müssen die Zutaten angegeben werden?

Die Zutaten immer in absteigender Reihenfolge des jeweiligen Gewichtsanteils zum Zeitpunkt der Verarbeitung auflisten. (Ausnahme: Wasser und andere flüchtige Zutaten bzw. deren Anteile beziehen sich auf das fertige Produkt – z.B. Brot und Backware).

Besondere Vorsicht gilt bei Produkten die aufgrund der Reifung oder des Verarbeitungsprozesses viel an Wasser verlieren. Rohwürste („insaccato crudo“) verlangen die Angabe von verwendeten Fleischanteilen in 100 g. („in 100 g di prodotto finito è stato utilizzato XX g di XY“).

Zutaten, die in der Verkehrsbezeichnung, auf dem Etikett oder der Verpackung (zählt zum Etikett) hervorgehoben werden („pane al farro“) und so verkaufsentscheidend wirken, müssen in Gewichtsprozent angegeben werden (QUID- Regelung). 

Lebensmitteletikettierung: Wie werden Produkte etikettiert, die nicht an den Endverbraucher gehen?

Für Produkte, die nicht an den Endverbraucher gehen, reichen Verkehrbezeichnung, Menge, Lottonummer und Name oder Firma oder eingetragenes Warenzeichen mit dem Sitz des Herstellers, Verpackers oder eines in der EU niedergelassenen Verkäufers. Diese Angaben müssen nicht in italienisch erfolgen und können auf der Verpackung, Umhüllung, auf einer Etikette oder in den Handelsdokumenten aufscheinen. 

Was besagt die Norm bezüglich Angabe des Herkunftslandes?

Hersteller müssten angeben, wo Pflanzen angebaut oder Tiere gezüchtet wurden. Angaben zum Herkunftsland sind für bestimmte Lebensmittel wie Rindfleisch, Honig, frisches Obst und Gemüse sowie Olivenöl verpflichtend.
Für Schweine-, Schaf-, Ziegen- und Geflügelfleisch gelten: wo wurde das Tier geboren, aufgezogen und geschlachtet, aber auch die Schlachtung ohne Betäubung in Übereinstimmung mit bestimmten religiösen Traditionen soll auf den Etiketten stehen. 

Was besagt die Norm bezüglich Nährwertinformationen sowie Angabe von potentiell gefährlichen Inhaltsstoffen?

Es muss eine Nährwertinformationen wie Energie, Gesamtfette, gesättigte Fettsäuren, Kohlenhydrate, Zucker, Eiweiß und Salz sowie das Einfrierdatum von unverarbeitetem Fleisch, Geflügel und Fisch aufscheinen.


Hazard Analysis and Critical Control Points-Konzept

HACCP

inService unterstützt dich bei der Ausarbeitung und Umsetzung des HACCP-Konzeptes, gibt wichtige Tipps und Hinweise bei den jeweiligen Vorortbesichtigungen und bietet Kurse an. Die Dienstleistungen umfassen außerdem die Beratung zur internationalen Lebensmittelzertifizierung IFS sowie die Kontrolle der Lebensmitteletikettierung.

Das Hazard Analysis and Critical Control Points-Konzept (HACCP) ist ein vorbeugendes System, das die Sicherheit von Lebensmitteln und der Verbraucher gewährleisten soll. Es basiert auf den Grundlagen des Codex Alimentarius, einer Sammlung von Normen für die Lebensmittelsicherheit und Produktqualität, die von der Ernährungs- und Landwirtschaftsorganisation und der Weltgesundheitsorganisation der Vereinten Nationen herausgegeben und in das europäische Lebensmittelrecht übernommen wurde. Jeder Betrieb im Lebensmittelgewerbe ist verpflichtet, ein vorbeugendes HACCP-System einzurichten, durchzuführen und aufrechtzuerhalten

  • Ausarbeitung
  • Umsetzung
  • IFS Beratung

Das Aus- und Weiterbildungsangebot für den Lebensmittelsektor

Der Bereich Weiterbildung von inService bietet dir regelmäßig Grund- und Aufbaukurse rund um das Organisationssystem der Lebensmittelsicherheit und -hygiene an.

Zum Kursprogramm
  • Onlinekurse
  • Schulungen auf Maß

Vorschriften

Das HACCP sieht folgende Vorschriften für Unternehmen vor: 

  • Einführung und Umsetzung eines Eigenkontrollsystems
  • Tägliche Kontrolle und Dokumentation der Kühltemperaturen
  • Eigenkontrollen, dort wo gefordert
  • Korrekte und ordnungsgemäße Lagerung der Rohstoffe und Verpackungsmaterialien
  • Tragen von heller Arbeitskleidung und Kopfbedeckung
  • Saubere und hygienisch sichere Arbeitsvorgänge
  • Haltbarkeitskontrolle der Verkaufsware
  • Richtige Etikettierung der Lebensmittel
  • Umsetzung eines Rückverfolgbarkeitssystems

Aktiv im Team beraten mit gesamthaften Lösungen

Unsere
Dienstleistungsbereiche

Arbeitssicherheit

Neuerungen und Regeln im Griff behalten

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Etikettierung, Allergenkennzeichnung und HACCP

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Abfallmanagement

F-Gase, elektronische Abfälle, CONAI, Umweltregister

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Abfallerklärung MUD

Hilfe bei der Abwicklung der jährlichen Erklärung

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RENTRI

Informationen und Dienstleistungen zum neuen Abfallrückverfolgungssystem

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Import AEE und Batterien

Eintragung, Abänderungen und die jährliche Meldungen

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Verpackung

Die richtige Kennzeichnung der Umwelt zuliebe

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