Das Abfallrückverfolgungssystem
im Griff
Informationen und Dienstleistungen für dein Unternehmen
Nationales Register zur Verfolgung von elektronischen Abfällen
RENTRI
Der Bereich Arbeitssicherheit, Umwelt und Hygiene von inService bietet Unternehmen eine Reihe von Dienstleistungen zum Abfallrückverfolgungssystem RENTRI an. Sie umfassen die Eintragung ins Albo Nazionale Gestori Ambientali – Kategorie 2 bis, die Eintragung ins Rentri, die Führung des Rentri-Registers (Abfallbegleitscheine und Abfallregister) durch inService sowie die Vermittlung für Softwareprogramm zur Verwaltung des Abfallregisters.
- Eintragung ins Albo ab 345,00 Euro + Gebühren
- Eintragung ins Rentri ab 440,00 Euro + Gebühren
- Führung des Rentri-Registers (persönliches Angebot)
- Vermittlung für Softwareprogramm (persönliches Angebot)
FAQ
Antworten auf
häufige Fragen
Welcher ist der Unterschied zum nationalen Register der Umweltfachbetriebe (Albo nazionale gestori ambientale)?
Nicht zu verwechseln ist das Rentri mit dem Nationalen Register der Umweltfachbetriebe (Albo nazionale gestori ambientale).
Während Rentri die Rückverfolgung der Abfälle betrifft, beschäftigt sich das Nationale Register der Umweltfachbetriebe (Albo nazionale gestori ambientale) mit den Vorgaben für den Transport von Abfällen.
Wer ist betroffen?
- Entsorgungsbetriebe
- Betriebe mit Abfällen aus handwerklicher und industrieller Produktion mit 10 und mehr Mitarbeitern (Legislativdekret vom 3. April 2006, Nr. 152 - Art. 184, Abs. 3, Buchst. c, d und g)
- Alle Betriebe mit gefährlichen Abfällen (auch mit weniger als 10 Mitarbeitern) – Frist je nach Mitarbeiteranzahl
Wer ist befreit?
Abfallerzeuger ohne Eintragungspflicht (Legislativdekret Nr. 152/2006)
- Körperschaften und Unternehmen als Erzeuger von nicht gefährlichen Abfällen (laut Punkt 2 - Absatz: Wer ist betroffen) und < 10 Mitarbeiter
- Körperschaften und Unternehmen als Erzeuger von anderen nicht gefährlichen Abfällen (z.B. Handel, Gastronomie, Dienstleistungen, Bausektor, sofern sie keine Abfälle aus handwerklicher Produktion und gefährlichen Abfälle erzeugen. Beherbergungsbetriebe müssen verifizieren, ob sie handwerkliche Nebentätigkeiten haben.
- Körperschaften und Unternehmen, die ihre eigenen nicht gefährlichen Abfälle sammeln und transportieren
- Landwirte gemäß Art. 2135 ZGB, die keine gefährlichen Abfälle erzeugen (Art.12 Abs. 9 MD 59/2013)
Wann muss man sich eintragen?
a) Ab 15. Dezember 2024 bis 13. Februar 2025
- Unternehmen und Körperschaften ab 50 Mitarbeiter - Erzeuger von gefährlichen und Betriebe mit nicht gefährlichen Sonderabfällen (laut Punkt 2 - Absatz: Wer ist betroffen) sowie andere
- Subjekte, die nicht Erzeuger sind, einschließlich jene in Art. 18.
b) Ab 15. Juni 2025 bis 14. August 2025
- Unternehmen und Körperschaften mit mehr als 10 und weniger als 50 Mitarbeitern - Erzeuger von gefährlichen und Betriebe mit nicht gefährlichen Sonderabfällen (laut Punkt 2 - Absatz: Wer ist betroffen)
c) Ab 15. Dezember 2025 bis 13. Februar 2026
- Erzeuger von gefährlichen Sonderabfällen mit weniger als 10 Mitarbeitern.
Was ändert sich noch für alle Betriebe ab 15. Februar?
Ein- und Ausgangsregister (umgangssprachlich als Abfallregister bezeichnet)
- Datum des Inkrafttretens der neuen Modelle 13.02.2025 – bis zur Eintragung bleibt das neue Register in Papierform – alle alten Abfallregister werden ab diesem Datum unbrauchbar und es muss auf die neuen umgestiegen werden. Die Vidimierung erfolgt weiter über die Handelskammer.
- Frist zur Führung des Ein- Ausgangsregisters in digitaler Form
Subjekte – ab 50 MA - ab 13. Februar 2025
Subjekte – zwischen 10 und 50 MA und Erzeuger von gefährlichen Sonderabfällen unter 10 MA ab Eintragung ins RENTRI-Register
Die Verwaltung des Abfallregisters kann über Softwareprogramme erfolgen, die über eine geeignete Schnittstelle mit dem Nationalen Elektronischen Register “RENTRI“, betrieben werden. InService bietet dir auf Anfrage ein solches Softwareprogramm über einen lokalen Anbieter an.
Was gibt es zum Abfallbegleitschein (Fomulario identificativo rifiuti - FIR) zu wissen?
Frist zur Führung der neuen Abfallbegleitscheine in digitaler Form
- Nicht RENTRI-Verpflichtete, in Papierform ab dem 13. Februar 2025
- RENTRI-Verpflichtete und freiwillig eingetragene Subjekte:
In Papierform vorübergehend ab dem 13. Februar 2025
Digital ab dem 13. Februar 2026
Wie funktionieren die Vollmachten, um Rentri-Pflichten zu delegieren?
- Erzeuger können die RENTRI-Pflichten delegieren:
Repräsentative Wirtschaftsverbände oder deren Dienstleistungsunternehmen
Betreiber des öffentlichen oder des organisierten Sammelsystems - Vorausgesetzt, die Beauftragten sind im Portal registriert
- Unbeschadet der Haftung der Erzeuger für die eingegebenen Informationen
Auch die Eintragungsformalitäten können durch einen Ersteinstieg ins Portal delegiert werden.
Wie hoch sind die Gebühren (Art. 14 MD 59/2023 und Anlage III) – Eintragung Rentri?
Benutzerklassen
Über 50 MA:
Sekretariatsgebühr 10 Euro | Gebühr (erstes Jahr) 100 Euro | Gebühr (weitere Jahre) 60 Euro
Zwischen 50 und 10 MA:
Sekretariatsgebühr 10 Euro | Gebühr (erstes Jahr) 50 Euro | Gebühr (weitere Jahre) 10 Euro
Unter 10 MA mit gefährlichen Abfällen:
10 Euro | Gebühr (erstes Jahr) 15 Euro | Gebühr (weitere Jahre) 10 Euro
Über was muss das Unternehmen bzw. der gesetzliche Vertreter für die Eintragung bzw. die Erteilung der Vollmacht verfügen?
Digitale Unterschrift (USB-Stick) oder SPID oder aktivierte elektronische Identitätskarte (CIE)
Wo kann ich weitere Informationen finden?
- RENTRI Plattform (deutsch)
- Demobereich
- in den Downloads weiter unten
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