Die Pflichten
der Umweltabgabe
Unternehmensabfälle korrekt verwerten und wiederverwenden
Nationales Verpackungskonsortium
CONAI
Produzenten und Anwender von Verpackungsmaterialien sind verpflichtet, sich in ein verpackungsspezifisches Konsortium eintragen zu lassen (GvD 152/2006). Dadurch werden die gesetzlichen Anforderungen im Bereich der Wiederverwertung und des Recyclings erfüllt. CONAI ist ein privates und gemeinnütziges Konsortium.
Betroffene Betriebe
Der Umweltbeitrag muss von Unternehmen bezahlt werden, die Verpackungsmaterialien in den nationalen Markt einführen. In der Regel ist dies der Hersteller oder Importeur der Verpackung. Die Eintragung ist nicht notwendig, wenn der Produzent die Verwaltung seiner eigenen Verpackungsabfälle auf nationalem Gebiet autonom organisiert oder ein geeignetes System für die Rücknahme der eigenen Verpackungen mittels genauer Dokumentation garantiert.
Eintragung ins nationale Konsortium
Die Eintragung in das nationale Konsortium CONAI sowie in ein spezifisches Konsortium erfolgt durch ein Antragsformular und der Überweisung einer einmaligen Teilnahmegebühr. Neu gegründete Unternehmen müssen sich innerhalb eines Monats ab Tätigkeitsbeginn in das nationale Konsortium der Verpackungsmaterialien einschreiben.
Der Umweltbeitrag
Der Umweltbeitrag ist für jede Verpackungsart definiert und deckt den größten Teil der Kosten für die Mülltrennung, die Wiederverwertung und das Recyceln des jeweiligen Materials. Der zu zahlende Beitrag hängt nicht nur von der Art der Verpackung ab, sondern auch von der Menge und vom Gewicht.
Periodische Meldungen
Die eingetragenen Unternehmen müssen periodische Meldungen telematisch durchführen. Ausnahmen sind genau festgelegt, die Häufigkeit der Meldungen hängt auch vom bezahlten Umweltbeitrag des vorhergehenden Jahres ab und richtet sich nach dem Umsatz.
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