Abfälle
richtig transportieren
Unsere Beratung und Dienstleistungen für den Transport der Abfälle
Abfälle entsorgen und transportieren
Umweltfachregister, Transport der Abfälle
Transportiert ein Unternehmen seine nicht gefährlichen Abfälle außerhalb des Landes, so ist die Eintragung in das Register der Umweltfachbetriebe verpflichtend. Auch für das Sammeln und transportieren gefährlicher Abfälle, muss die Eintragung in das Register der Umweltfachbetriebe in die entsprechenden Kategorien erfolgen. inService unterstützt dich bei der Eintragung in das Register der Umweltfachbetriebe.
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Die Abfallvignette
Betriebe, die ihre eigenen Abfälle entsorgen, müssen bestimmte Regeln einhalten. Dank eines Abkommens mit dem Land, können Mitglieder des hds ihre eigenen nicht gefährlichen Abfälle problemlos und ohne Genehmigung selbst transportieren. Erforderlich ist hier die Abfallvignette des Verbandes, die den Mitgliedern zur Verfügung gestellt wird. Mitgliedsbetriebe, die die Transportvignette besitzen, sind von der Jahresgebühr für die Umweltfachbetriebe befreit und müssen sich auch nicht im Register der Umweltfachbetriebe eintragen.
FAQ
Antworten auf
häufige Fragen
Befreiung Eintragung Umweltfachregister - das Abkommen: Dürfen Abfälle auch außerhalb Südtirols transportiert werden?
Nein, das Abkommen zwischen der Autonomen Provinz Bozen und dem hds hat nur in Südtirol Gültigkeit.
Mitglieder, die auch außerhalb Südtirols Abfälle transportieren, sind verpflichtet sich in das Register der Umweltfachbetriebe eintragen. Bei Nicht-Befolgung drohen hohe Geldstrafen, in einigen Fällen sogar Strafanzeigen.
Befreiung Eintragung Umweltfachregister - das Abkommen: Um welche Transporte geht es genau?
Im Abkommen mit den Wirtschaftsverbänden geht es nur um den Transport der eigenen nicht gefährlichen Abfälle und dem Hausmüll gleichgestellte Abfälle. Die genaue Definition von hausmüllgleichgestellte Abfälle obliegt den einzelnen Gemeinden.
Befreiung Eintragung Umweltfachregister - das Abkommen: Welche Abfälle dürfen mit dem Abkommen transportiert werden?
Das Abkommen sieht vor, dass alle dem Hausmüll gleichgestellte Sonderabfälle zur öffentlichen Sammelstelle transportiert werden können. Da in jeder Gemeinde die Liste der dem Hausmüll gleichgestellten Sonderabfälle anders ist, wird den Mitgliedern empfohlen, sich direkt mit der Gemeinde oder dem Recyclinghof in Verbindung zu setzen.
Befreiung Eintragung Umweltfachregister - das Abkommen: Was wird zusätzlich für die Abgabe beim Recyclinghof benötigt?
Für die Abgabe beim Recyclinghof ist es notwendig, dass die Unternehmen zusätzlich auch mit der Gemeinde eine Konvention abschließen.
Hat die Eintragung in das Register der Umweltfachbetriebe – Sektion RAEE mit dem Register der Umweltfachbetriebe – Sektion Transport eigener Abfälle etwas zu tun?
Nein! Es sind zwei unabhängige Eintragungen. Bei der Sektion RAEE handelt es sich um den Transport von Abfällen Dritter (des Kunden). Bei der Sektion Transport eigener Abfälle handelt es sich um den Transport der eigenen Sonderabfällen.
In welchem Zeitraum müssen die Daten in das Abfallregister eingetragen werden?
Der Erzeuger von Abfällen muss die Daten innerhalb von 7 Tagen ab dem Datum, an welchem der Abfall erzeugt bzw. abtransportiert wurde, ins Register eintragen. Wenn das Register von Dritten geführt wird, muss die Eintragung innerhalb von 30 Tagen erfolgen, beim Erzeuger der Abfälle müssen die übermittelten Daten aber vorliegen.
Kann ein Gesellschafter sein Privatfahrzeug beim Register der Umweltfachbetriebe anmelden?
Verfügt eine Gesellschaft über kein Betriebsauto, so muss sie sich mittels Leasingvertrag ein Auto für den Transport des eigenen Abfalls zulegen. Ein Leihvertrag ist nicht möglich, da sich das Auto im vollen Besitz der Gesellschaft befinden muss.
Muss das Abfallregister vidimiert werden?
Mit GvD Nr. 4 vom 16. Januar 2008 wurde das GvD Nr. 152/2006 betreffend Bestimmungen im Umweltbereich abgeändert. Es wurde u.a. vorgesehen, dass das Abfallregister nummeriert und von den gebietszuständigen Handelskammern vidimiert werden muss. Zuständig für die Vidimierung der Register ist der Schalter für Vidimierungen der Handelskammer Bozen.
Müssen Südtiroler Unternehmen ein Abfallregister führen? Wie?
Großteil der Südtiroler Unternehmen sind dank Landesgesetz Nr. 4 vom 26. Mai 2006, Artikel 17, von der Führung des Abfallregisters befreit. Das Abfallregister müssen ausschließlich Unternehmen führen,
- welche Abfälle verwerten und beseitigen,
- welche gewerbliche Abfälle sammeln und befördern,
- Händler und Vermittler von Abfällen, mit oder ohne Besitz der Abfälle - Erzeuger und Besitzer von gefährlichen Abfällen
Das Abfallregister muss 5 Jahre ab der letzten Eintragung aufbewahrt werden. Unter nützliche Dokumente befindet sich ein Infoblatt welches die Führung des Abfallregisters vertieft.
Transport der Abfälle: Muss neben der Fahrzeugkenntafel auch die Anhängerkenntafel angegeben werden?
Ja! Bei Benutzung eines Anhängers muss auch die Anhängerkenntafel angegeben werden.
Seit wann und wieso gibt es das Register der Umweltfachbetriebe?
Infolge eines Urteils vom Europäischen Gerichtshofes im Jahre 2005, musste die italienische Regierung dieses Register der Umweltfachbetriebe einführen. Im Jahre 2006 wurde über den ersten Einheitstext Umwelt das Register der Umweltfachbetriebe für Betriebe, welche ihre eigenen Abfälle transportieren, eingeführt. Dank des Autonomiestatutes, der guten Zusammenarbeit zwischen Wirtschaftsverbänden und der Provinz Bozen, konnte sich Südtirol vier Jahre lang, gegen diese Auflage wehren. Infolge zweier Urteile des Verfassungsgerichtshofes, letztes vom 30.11.2009 Nr. 315, sah sich die Landesregierung gezwungen, einen Gesetzentwurf zu verabschieden, welcher die Eintragungsbefreiung der Südtiroler Betriebe abschafft.
Transport der Abfälle: Welche Dokumente müssen an Bord des Fahrzeuges mitgenommen werden?
An Bord der Fahrzeuge, welche Abfälle transportieren, muss eine Kopie der Eintragungsverfügung zusammen mit der Ersatzerklärung der Notorietätsurkunde für die Dokumentbeglaubigung mitgeführt werden.
Was ist das Register der Umweltfachbetriebe?
Laut gesetzesvertretendem Dekret Nr. 152/2006, Art. 212, Komma 8, ist eine Eintragung in das Register der Umweltfachbetriebe für alle Unternehmen, welche:
- als Ersterzeuger von nicht gefährlichen Abfällen die Tätigkeit der Sammlung und des Transportes der eigenen Abfälle ausüben,
- als Ersterzeuger von gefährlichen Abfällen die Tätigkeit der Sammlung und des Transportes der eigenen Abfälle bis zu einer Höchstmenge von 30 Kilogramm oder Liter pro Tag ausüben, vorgesehen.
Nur mit dieser Eintragung erhält das Unternehmen eine Genehmigung, welche zum Transport des eigenen Abfalles zur Entsorgungsstelle befähigt.
Welche Modelle der Abfallregister muss man verwenden und wo kann ich diese kaufen?
Im Handel gibt es zwei verschiedene Modelle von Registern:
Modell A: für den Abfallhersteller, Beförderer, Verwerter und Entsorger von Abfällen
Modell B: für den Vermittler und Händler von Abfällen
Man kann das Register auch mittels EDV-Systemen führen und den Ausdruck auf lose Blätter in A4 Format durchführen. Sie können das Abfallregister auch in den spezifischen Fachgeschäften erwerben.
Welche Voraussetzungen benötige ich als Unternehmen um meine eigenen Sonderabfälle transportieren zu können?
Sobald ein Unternehmen Sonderabfälle erzeugt und diese zu einer Sammelstelle/Entsorgungsstelle transportiert, ist die Eintragung in das Register der Umweltfachbetriebe – Sektion Transport der eigenen Sonderabfälle notwendig.
Wer muss ein Abfallregister führen?
- Betriebe, die gewerbsmäßig Abfälle verwerten oder beseitigen
- Betriebe, die gewerbsmäßig Abfälle sammeln und befördern
- Händler und Vermittler von Abfällen, mit oder ohne Besitz der Abfälle
- Erzeuger und Besitzer von Abfällen
Beispiel: Ein Mechaniker, der in seiner Tätigkeit einen gefährlichen Abfall erzeugt, muss ein Abfallregister führen. Alle nicht gefährlichen Abfälle sind nicht in das Register einzutragen.
Wer stellt den Abfallbegleitschein aus?
Der Abfallbegleitschein kann vom Erzeuger oder Besitzer des Abfalls oder vom Abfallbeförderer ausgestellt werden. Die Hauptverantwortung für das Ausfüllen des Abfallbegleitscheines liegt beim Abfallerzeuger. Sobald der Beförderer und der Empfänger den Abfallbegleitschein unterschreiben, sind auch Sie für den Inhalt verantwortlich.
Wie kann sich ein Unternehmen in das Register der Umweltfachbetriebe eintragen?
Die Eintragung in das Register der Umweltfachbetriebe erfolgt über ein Einschreibeformular, mit welchem unter eigener Verantwortung, im Sinne des Art. 21, Gesetz Nr. 241/1990, folgendes bestätigt:
- Sitz des Unternehmens und die Tätigkeit/en welche die Abfälle verursacht haben
- Eigenschaften und Art der produzierten Abfälle
- Eckdaten und Eignung der zum Abfalltransport verwendeten Fahrzeuge, auch hinsichtlich Art und Weise der Durchführung des Transportes
Bei Bedarf unterstützt inService die hds-Mitglieder bei der Eintragung in das Register der Umweltfachbetriebe.
Wie stellt man fest, ob der Abfall als gefährlich oder nicht gefährlich einzustufen ist?
Mit Hilfe des Europäischen Kataloges der Abfallkennziffer kann festgestellt werden, wie der Abfall einzustufen ist. Die gefährlichen Abfälle sind mit einem Stern (*) gekennzeichnet. Im reservierten Bereich für Vorbeugung im Bereich Umwelt und Arbeit unter „nützliche Dokumente“ können Sie diesen Katalog herunterladen.
Wieso gibt es vom Abfallbegleitschein vier Kopien?
Mit Hilfe der vier Kopien soll eine Rückverfolgbarkeit der Abfälle möglich sein. Nach dem Ausfüllen des Abfallbegleitscheines wird dieser vom Abfallerzeuger und dem Beförderer unterschrieben. Die erste Kopie behält der Abfallerzeuger, die restlichen Kopien werden dem Beförderer mitgegeben. Sobald der Beförderer beim Empfänger eintrifft, unterschreibt dieser den Abfallbegleitschein. Eine Kopie erhält der Beförderer, eine der Empfänger. Die letzte Kopie muss innerhalb von 3 Monaten dem Abfallerzeuger zurückgeschickt werden. Somit ist dieser darüber informiert, dass sein Abfall beim Empfänger angekommen ist.
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