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Fragen zu deinem
Onlinehandel?

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AGBs, Geoblocking, Datenschutz für Webseiten und Onlineshops

E-Commerce Rechtsfragen

E-Commerce hat sich als zusätzlicher Weg der Vermarktung zum traditionellen Handel und der Dienstleistungen etabliert. Diese Verkaufsform bietet auch Klein- und Mittelunternehmen die Möglichkeit, im weltweiten Markt aufzutreten und davon zu profitieren. Die Rechtsberatung von inService bietet dir eine Reihe von Dienstleistungen im Bereich E-Commerce an. 

Von der Beratung zur EU-Verordnung zum Thema Geoblocking bis zur Ausarbeitung der AGBs im Bereich B2C und B2B. Die Experten von inService unterstützen dich ebenso wenn es um Datenschutz und Ausarbeitung der notwendigen Datenschutzbestimmungen für die Webseite und den Onlineshop geht. Wir überprüfen auch dein Onlineshop aus rechtlicher Sicht zur Erfüllung der Pflichten gegenüber den Endverbrauchern. Dabei sind insbesondere im Lebensmittelsektor einige Besonderheiten zu beachten. 

  • Geoblocking
  • AGBs 
  • Datenschutz

FAQ

Antworten auf 
die häufigsten Fragen

Wie funktioniert der Warenumtausch im Onlinehandel?

Anders verhält es sich beim Verkauf über den Fernabsatz. Im Falle eines Verkaufs außerhalb des Geschäftslokals, muss dem Käufer (Endverbraucher) ein befristetes Rücktrittsrecht gewährt werden. Gemäß Verbraucherschutzkodex steht es dem Käufer frei, innerhalb von 14 Tagen ab Erhalt des Produktes vom Widerrufsrecht Gebrauch zu machen und somit einen Vertragsrücktritt geltend zu machen bzw. das Produkt zurückzugeben. Eine Angabe von Gründen ist hierbei nicht zwingend erforderlich. Der Verkäufer ist gesetzlich zur Gewährung des Rücktrittsrechts verpflichtet und muss dem Kunden den Kaufpreis gänzlich rückerstatten.
Gesetzlich ausgenommen vom vorgenannten Rücktritt sind jedoch einige Produkte, so beispielsweise leicht verderbliche sowie personalisierte Produkte.

Wie funktioniert der Warenumtausch im Onlinehandel?

Anders verhält es sich beim Verkauf über den Fernabsatz. Im Falle eines Verkaufs außerhalb des Geschäftslokals, muss dem Käufer (Endverbraucher) ein befristetes Rücktrittsrecht gewährt werden. Gemäß Verbraucherschutzkodex steht es dem Käufer frei, innerhalb von 14 Tagen ab Erhalt des Produktes vom Widerrufsrecht Gebrauch zu machen und somit einen Vertragsrücktritt geltend zu machen bzw. das Produkt zurückzugeben. Eine Angabe von Gründen ist hierbei nicht zwingend erforderlich. Der Verkäufer ist gesetzlich zur Gewährung des Rücktrittsrechts verpflichtet und muss dem Kunden den Kaufpreis gänzlich rückerstatten.

Gesetzlich ausgenommen vom vorgenannten Rücktritt sind jedoch einige Produkte, so beispielsweise leicht verderbliche sowie personalisierte Produkte.

E-Commerce und Werbung: Wann wird von einer Newsletter gesprochen?

Newsletters sind per E-Mail, SMS oder MMS versandte Nachrichten, in denen die Kunden über spezielle Werbemaßnahmen, Sonderangebote oder sonstige Angebote des Händlers informiert werden.

E-Commerce und Werbung: An wen kann eine Newsletter verschickt werden?

Für den rechtskonformen Versand dieser Nachrichten muss zuvor die Zustimmung des Kunden eingeholt werden, für den die Werbung bestimmt ist. Die nachträgliche Einholung dieser Erlaubnis nach dem Versenden von Werbenachrichten ist nicht zulässig.
Die Informationen über die Zusendung von Werbematerial - z. B. wie, wann und warum man Informationen zu kommerziellen Zwecken senden will - müssen im Datenschutz-Informationsblatt enthalten sein. Wenn die Daten digital über eine Website angegeben werden, ist zu beachten, dass auf den Feldern der Seiten, auf denen die Zustimmung eingeholt wird, keine Voreinstellungen, z. B. in Form von Häkchen zur Aussage „stimme der Datenverarbeitung zu“, zulässig sind. Der Kunde muss nämlich immer die Möglichkeit haben, frei zu wählen, ob er seine Einwilligung zur Datenverarbeitung für Werbezewecke erteilt oder nicht.

E-Commerce und Werbung: Was heißt Profilierung und welche Pflichten sind dabei vorgesehen?

Zu diesem Zweck werden die Konsumgewohnheiten der Nutzer des eigenen Portals erfasst und analysiert. Ziel dieser Tätigkeit ist es, den Kunden aufgrund ihrer Präferenzen personalisierte Angebote per E-Mail zu senden; diese Vorlieben können z. B. anhand der besuchten Websites und der angesehenen Produkte ermittelt werden.
Diese Tätigkeit ist zulässig, man muss aber beachten, dass der Nutzer in diesem Fall darüber informiert werden muss, dass über die betreffende Website - z. B. über die Cookies, für die das Portal mit Hilfe eines Informatikers angepasst werden muss - die Konsumgewohnheiten und Kaufentscheidungen erfasst und analysiert werden können. Darüber hinaus muss der Nutzer auch seine Einwilligung erteilen zur Profilierung zu Marketing- und Werbezwecken. Diese Zustimmung kann jederzeit widerrufen werden.
Speicherung der Daten:
Das Gesetz erlaubt die Speicherung der Daten nur für die Dauer der Zeit, die für die Erfüllung der Zwecke erforderlich ist, für die ursprünglich die Datensammlung und -verarbeitung erfolgte. Danach müssen die Daten gelöscht oder anonymisiert werden.

E-Commerce, Werbung und Datenschutz: Was ist das Informationsblatt?

Jeder hat schon mal ein Datenschutz-Informationsblatt in der Hand gehalten. Obwohl es sich um ein wichtiges Dokument handelt, haben nur wenige diese Informationen im Detail gelesen. Diesem Merkblatt kann die betroffene Person alle wesentlichen Informationen über die Verarbeitung ihrer personenbezogenen Daten entnehmen. Das Informationsblatt muss nach Maßgabe des Art. 13 der Datenschutzverordnung 679/2019 erstellt sein und Angaben zu den Zwecken und den Akteuren der Datenverarbeitung sowie Hinweise auf die Rechte des Inhabers der Daten und andere im Gesetz vorgesehene Hinweise enthalten. Das Datenschutz-Informationsblatt muss auf E-Commerce-Portalen zum Zeitpunkt der Bekanntgabe der personenbezogenen Daten durch den Kunden eingeblendet werden.


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