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Bilaterale 
Körperschaft 

Konkrete Unterstützung für Arbeitgeber und -nehmer*innen.

Bilaterale Körperschaft für den Tertiärsektor

EBK

Die Bilaterale Körperschaft für den Tertiärsektor EBK ist eine Einrichtung, die vom nationalen Kollektivvertrag für den Tertiärsektor, Verteilung und Dienstleistungsgewerbe vorgesehen ist. Sie wird paritätisch vom hds und den Gewerkschaften des Handels- und Dienstleistungssektors verwaltet.

Die EBK bietet den Mitgliedern eine Reihe von Dienstleistungen an. Sie richten sind gleichermaßen an Arbeitgeber und Angestellte. Voraussetzung, um davon Gebrauch machen zu können, ist die Anwendung des Kollektivvertrags Handel (Confcommercio) und somit die ordnungsgemäße Einzahlung des Mitgliedsbeitrags an die EBK und Ascom/Co.ve.l.co seit mindestens sechs Monaten.

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