Donnerstag, 29. Mai 2025
Abfallrückverfolgungssystem RENTRI | 2. Fälligkeit
Arbeitssicherheit, Umwelt und Hygiene
Mit dem 13. Februar 2025 wurde das neue Abfallrückverfolgungssystem RENTRI eingeführt.
Jetzt startet die zweite Fälligkeit für Unternehmen und Körperschaften mit mehr als 10 und weniger als 50 Mitarbeiter*innen (alle, unabhängig Voll- oder Teilzeit), die zugleich Erzeuger von gefährlichen Abfällen oder handwerklichen Sonderabfällen sind.
Sie sind verpflichtet, sich online zwischen 15. Juni und 14. August 2025 in das RENTRI-System einzutragen.
Hilfreiche Informationen zur Eintragung haben wir hier zusammengefasst.
Ansprechpartner für Beratungen ist unser Experte Heinz Neuhauser.


