Donnerstag, 07. Mai 2026
Agrar- und Lebensmittelprodukte: Pflicht zur Angabe des CUN-Codes in der elektronischen Rechnung
Buchhaltung und Steuerberatung
Ab dem 16. Mai 2026 müssen Inhaber einer MwSt. - Nummer (Partita IVA), die mit landwirtschaftlichen bzw. agrar- und lebensmittelbezogenen Produkten handeln, welche von den „Commissioni Uniche Nazionali“ (CUN) geregelt werden, in der elektronischen Rechnung einen besonderen Identifikationscode angeben.
Zur Angabe des CUN-Codes in der Rechnung sind alle Akteure der Lieferkette verpflichtet, die eines der überwachten Produkte verkaufen (landwirtschaftliche Erzeuger, Sammelstellen, Verarbeitungsbetriebe, Verpackungsunternehmen, Großhändler). Die Verpflichtung betrifft ausschließlich B2B-Geschäfte (Transaktionen zwischen Unternehmen der Lieferkette).
Derzeit bestehen aktive CUN-für:
- lebende Mastkaninchen aus nationaler Zucht („CUN Conigli“);
- Schlachtschweine („CUN Suini”);
- Ferkel („CUN Suinetti”);
- frische Schweinefleischstücke („CUN Tagli”);
- Fett und Schmalz („CUN Grasso e Strutti”);
- Konsumeier („CUN uova“);
- Schlachtsauen („CUN Scrofe“);
- Hartweizen („CUN Grano duro“).
Die Agentur der Einnahmen hat die XML-Felder für die Eintragung der erforderlichen Codes festgelegt. Für jedes Produkt, für das eine CUN aktiv ist, muss in der elektronischen Rechnung der Block 2.2.1.16 („AltriDatiGestionali“) wie folgt ausgefüllt werden:
- im Feld 2.2.1.16.1 („TipoDato“) ist die Bezeichnung „CUN“ anzugeben;
- im Feld 2.2.1.16.2 („RiferimentoTesto“) ist der Identifikationscode des Produkts (CUN-Code) anzugeben. Dieser ist auf der offiziellen Website des italienischen Ministeriums (MASAF - Commissioni Uniche Nazionali (C.U.N.) - Commissione Sperimentale Nazionale (C.S.N.)) einsehbar.
Es wird daher empfohlen zu überprüfen, ob Ihre Tätigkeit dieser Verpflichtung unterliegt (B2B-Akteure der überwachten Lieferketten), die verkauften Produkte zu identifizieren, die unter die CUN-Regelung fallen und die offizielle CUN-Codeliste auf der Website des Ministeriums (MASAF) einzusehen, um die jeweiligen Produktcodes zu ermitteln.
Gegebenenfalls ist eine Aktualisierung der Software für die elektronische Rechnungsstellung erforderlich, damit der Block „AltriDatiGestionali“ mit den CUN-Feldern korrekt eingefügt werden kann.
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