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Donnerstag, 07. August 2025

Antiquitäten – ohne Anwendung der Differenzbesteuerung gilt der reduzierte Mehrwertsteuersatz von 5%

Buchhaltung und Steuerberatung

Ab dem 1. Juli 2025 gilt für die Veräußerung von Kunstwerken, Antiquitäten und Sammlerstücken durch die Urheber, deren Erben und Vermächtnisnehmer (z.B. Galerien und Kunsthändler) der neue ermäßigte Mehrwertsteuersatz von 5% (anstelle von bisher 10%).

Für Händler, die unter der Differenzbesteuerung („regime del margine“) arbeiten, bleibt die Berechnung der Mehrwertsteuer auf den Bruttogewinn nach den üblichen Regeln bestehen. Sie profitieren nicht von der Steuersatzsenkung.

Die ermäßigte Mehrwertsteuer von 5% ist anwendbar auf:

  • Verkäufe von Kunstwerken, Antiquitäten und Sammlerstücken, unabhängig vom Status des Verkäufers, sofern nicht die Differenzbesteuerung („regime del margine“), gemäß Gesetzesdekret Nr. 41/1995, angewendet wird;
  • Für innergemeinschaftliche Erwerbe von Kunstwerken, Antiquitäten und Sammlerstücken, gemäß Artikel 43, Absatz 5 des Gesetzesdekrets Nr. 331/1993;
  • Einfuhr von Kunstwerken, Antiquitäten und Sammlerstücken, unabhängig vom Importeur;

Für Verkäufe von Kunstwerken durch andere Personen als die Urheber, deren Erben oder Vermächtnisnehmer (z.B. Galerien und Kunsthändler) gilt weiterhin der reguläre Mehrwertsteuersatz von 22%.

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Andrea Pircher

Wirtschafts-, Rechnungsprüfer und Steuerberater, Stabstelle

Buchhaltung und Steuerberatung
andrea.pircher@inService.it0471 310 311