Sonntag, 04. Mai 2025
ATECO 2025 automatische Neuklassifizierung und besondere Fälle
Buchhaltung und Steuerberatung
Bei der Zuweisung des neuen ATECO-Codes können besondere Situationen auftreten:
- In vielen Fällen hat ein Code eine eindeutige Entsprechung mit einem neuen ATECO 2025-Code. In diesen Situationen weist die automatische Neuklassifizierung den entsprechenden ATECO 2025-Code zu, ohne dass weitere Eingriffe erforderlich sind. Die Neuklassifizierung ist eindeutig und daher sicher.
- Ein Code kann in anderen Fällen mehreren ATECO 2025-Codes entsprechen. Die automatische Neuklassifizierung verwendet eine „operative Klassifizierungstabelle“, die dennoch einen einzelnen Tätigkeitscode zuweist. Wenn ein Unternehmer der Meinung ist, dass der automatisch zugewiesene ATECO 2025-Code nicht ganz geeignet ist, um die tatsächlich ausgeübte Tätigkeit darzustellen, wird die Möglichkeit zur Korrektur angeboten.
Jeder Inhaber eines Einzelunternehmens oder gesetzliche Vertreter hat die Möglichkeit, den kostenlosen Dienst „Rettifica Ateco 2025" zu nutzen, der unter rettificaateco.registroimprese.it für Tätigkeiten mit mehreren Entsprechungen zugänglich ist. Der Dienst kann auch von Administratoren oder beauftragten Fachleuten genutzt werden: In diesem Fall muss der Antrag auf Korrektur des ATECO-Codes jedoch auch digital vom gesetzlichen Vertreter des Unternehmens oder vom Inhaber des Einzelunternehmens unterzeichnet werden.
Mit dem Dienst „Rettifica Ateco 2025" können die ATECO-Codes des Unternehmens geändert werden, auch wenn sie sich auf Standorte in verschiedenen Provinzen beziehen, sofern es sich, wie erwähnt, um Fälle mit mehrfacher Entsprechung handelt. Der Handelskammerdienst „Rettifica Ateco 2025" dient ausschließlich der Korrektur der ISTAT-ATECO-Codierungen im Handelsregisterauszug und führt nicht zur automatischen Angleichung der ATECO-Daten der „Agentur der Einnahmen". Die „Agentur der Einnahmen" bestätigt, dass die Einführung der neuen ATECO 2025-Klassifizierung keine spezifische Mitteilung zur Datenänderung erfordert. Der Steuerpflichtige teilt jedoch die Codes der ausgeübten Tätigkeiten in Übereinstimmung mit der neuen ATECO 2025-Klassifizierung mit:
- Bei der Einreichung der ersten Mitteilung zur Datenänderung oder
- wenn dies durch spezifische Bestimmungen vorgesehen ist.


