Freitag, 07. November 2025
Aufwertung von Grundstücken und Beteiligungen am 1. Dezember 2025
Buchhaltung und Steuerberatung
Es wird daran erinnert, dass das Haushaltsgesetz 2025 die Möglichkeit zur Aufwertung von landwirtschaftlichen und bebaubaren Grundstücken, sowie von Beteiligungen an nicht börsennotierten Gesellschaften, eingeführt hat. Die Frist für die Erfüllung der Verpflichtungen im Zusammenhang mit der Aufwertung der Kosten von Grundstücken und Beteiligungen, die zum 1. Januar 2025 nicht im Rahmen einer unternehmerischen Tätigkeit gehaltengehalten werden, ist der 1. Dezember 2025. Bis zu diesem Datum muss die erste (oder einzige) Rate der geschuldeten Steuern (Ersatzsteuer von 18% auf den gesamten neu bewerteten Wert) entrichtet, sowie eine beeide Schätzung durch einen befugten Wirtschaftsprüfer erstellt und beeidigt, werden.

