Freitag, 04. Juli 2025
Besteuerung der vom GSE erhaltenen Beträge für Photovoltaikanlagen
Buchhaltung und Steuerberatung
Natürliche Personen, die eine Photovoltaikanlage mit einer Leistung von nicht mehr als 20 kW errichtet haben, können Strom zur Deckung des eigenen Bedarfs erzeugen und/oder den erzeugten Strom am Markt verkaufen. Der nicht selbst verbrauchte Strom kann Gegenstand eines der folgenden Verträge mit dem “Gestore dei Servizi Energetici” (GSE) sein: Stromtausch mit dem Netz (SSP) oder „Direktvermarktung an GSE“ (RID).
Die daraus erzielten Einnahmen gelten gemäß Art. 67, Abs. 1, Buchstabe i) des TUIR als sonstige Einkünfte, d. h. Einkünfte aus nicht regelmäßig ausgeübter gewerblicher Tätigkeit. Diese Beträge sind daher in Zeile RL14 des Formulars REDDITI PF anzugeben und zu versteuern.
Die erhaltenen Beträge werden auch in der vorausgefüllten Steuererklärung aufgeführt oder können im Kundenbereich des GSE eingesehen werden.

