Freitag, 10. Juli 2026
Biennale Vergleichsverfahren (CPB): Klarstellungen zu Vorauszahlungen und Verlängerung
Buchhaltung und Steuerberatung
Die Agentur der Einnahmen hat zu einigen Anwendungsaspekten des biennalen Vergleichsverfahrens (CPB) Stellung genommen und Klarstellungen hinsichtlich der Berechnung der Vorauszahlungen, sowie der Anwendung der bei Beitritt oder Verlängerung des Verfahrens vorgesehenen Zuschläge, veröffentlicht.
Insbesondere:
- Der Steuerpflichtige, der am Ende des ersten Beitrittszeitraums 2024–2025 nicht beabsichtigt, den Beitritt zum Institut für den darauffolgenden Zweijahreszeitraum zu erneuern, wendet bei der Ermittlung der Steuervorauszahlungen die historische Methode an. Das in den vom Konkordat erfassten Steuerjahren tatsächlich erzielte Einkommen bleibt dabei unberücksichtigt;
- Der Steuerpflichtige, der am Ende des ersten Beitrittszeitraums 2024–2025 beabsichtigt, den Beitritt zum Institut für den darauffolgenden Zweijahreszeitraum zu erneuern, hat bei der Ermittlung der Steuervorauszahlungen die Zuschläge nicht anzuwenden, die ausschließlich für das erste Steuerjahr des Beitritts zum zweijährigen biennalen Vergleichsverfahren (CPB) vorgesehen sind. Diese Zuschläge sind daher bei einer unmittelbaren Verlängerung für den nächsten Zweijahreszeitraum nicht geschuldet. Sie bleiben hingegen anwendbar, wenn der Steuerpflichtige nach einer Unterbrechung in einem späteren, nicht unmittelbar anschließenden Zeitraum erneut dem CPB beitritt.


Andrea Pircher
Wirtschafts-, Rechnungsprüfer und Steuerberater, Stabstelle
Buchhaltung und Steuerberatung
steuerberatung@inService.it