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Dienstag, 10. Februar 2026

CU und MwSt.: Endgültige Modelle 2026

Buchhaltung und Steuerberatung

Auf der Website der Agentur der Einnahmen wurden die endgültigen Formulare für die sogenannten CU (Certificazione Unica) und für die Mehrwertsteuererklärung 2026 veröffentlicht, die für das Steuerjahr 2025 zu verwenden sind.
Die Einreichungsfristen sind wie folgt.
Die Umsatzsteuererklärung ist einzureichen:

  • Im Zeitraum zwischen dem 1. Februar und dem 30. April.


Für die CU (Certificazione Unica) gelten folgende Fristen:

  • 16. März: Bescheinigungen für Einkünfte aus unselbstständiger Arbeit und gleichgestellte Einkünfte, gelegentliche selbstständige Tätigkeiten, sonstige Einkünfte sowie kurzfristige Vermietungen;
  • 30. April: Bescheinigungen für Einkünfte aus regelmäßiger selbstständiger Tätigkeit (Kunst und freie Berufe) sowie Provisionen aus fortlaufenden Vertragsverhältnissen (Kommission, Agentur, Vermittlung, Handelsvertretung, Geschäftsvermittlung);
  • 31. Oktober: Bescheinigungen für steuerfreie Einkünfte und Einkünfte, die nicht in die vorausgefüllte Steuererklärung aufgenommen werden können.
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Andrea Pircher

Wirtschafts-, Rechnungsprüfer und Steuerberater, Stabstelle

Buchhaltung und Steuerberatung
steuerberatung@inService.it