Dienstag, 02. September 2025
Einheitliche Vollmacht für Vermittler ab dem 08.12.2025
Buchhaltung und Steuerberatung
Ab dem 08.12.2025 werden neue Funktionen zur Übermittlung von Daten im Zusammenhang mit der Erteilung der neuen Einheitlichen Vollmacht („Delega Unica“) durch Steuerpflichtige an Vermittler (intermediari) aktiviert, um die Online-Dienste der Agentur der Einnahmen und der Südtiroler Einzugsdienste - Riscossioni nutzen zu können.
Insbesondere betrifft die Aktivierung die Mitteilung, welche:
- Direkt vom bevollmächtigenden Steuerpflichtigen erfolgt;
- Vom Vermittler (intermediario) durch die Übermittlung einer XML-Datei mit der digitalen Unterschrift des Steuerpflichtigen erfolgt.
Die Vollmacht kann vom Steuerpflichtigen an maximal zwei Vermittler erteilt werden und bezieht sich auf einen, mehrere oder alle der folgenden Dienste:
- Einsicht in das Steuerpostfach („cassetto fiscale“);
- Dienste zur elektronischen Fakturierung/Zahlungen;
- Abruf von ISA-Daten und Daten für das CPB;
- Online-Dienste der Südtiroler Einzugsdienste - Riscossioni.

