Mittwoch, 03. Dezember 2025
Einheitliche Vollmacht für Vermittler
Buchhaltung und Steuerberatung
Ab dem 08.12.2025 werden neue Funktionen zur Übermittlung von Daten im Zusammenhang mit der Erteilung der neuen Einheitlichen Vollmacht („Delega Unica“) durch Steuerpflichtige an Vermittler (intermediari) aktiviert, um die Online-Dienste der Agentur der Einnahmen und der Agentur der Einnahmen - Riscossioni nutzen zu können.
Die Vollmachten, welche vor dem 08.12.2025 aktiviert worden sind bleiben bis zu ihrer natürlichen Fälligkeit, spätestens jedoch bis zum 28.02.2027, aktiv.
Die Vollmacht kann vom Steuerpflichtigen an maximal zwei Vermittler erteilt werden und verfällt am 31.12 des vierten Jahres nach dem Jahr der Erteilung. Die Erteilung (oder der Widerruf) der Vollmacht erfolgt ausschließlich über digitale Kanäle. Die Erteilung der Vollmacht kann direkt vom Steuerpflichtigen über eine spezielle Funktion vorgenommen werden, die in seinem reservierten Bereich auf der Website der Agentur der Einnahmen verfügbar ist. Alternativ kann die Vollmacht vom Vermittler übermittelt werden.
Die Vollmacht kann sich auf einen, mehrere oder alle der folgenden Dienste beziehen:
- Einsicht in das Steuerpostfach;
- Dienste zur elektronischen Fakturierung;
- Abruf von ISA-Daten und Daten für das CPB;
- Online-Dienste der Agentur der Einnahmen – Riscossioni (z.B. Einblick in die Schuldposition, Antrag auf Ratenzahlung).

