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Freitag, 10. Juli 2026

Elektronische Zahlungen: Ausweitung der Sanktionen

Buchhaltung und Steuerberatung

Die Verweigerung elektronischer Zahlungsmittel kann für den Händler künftig Sanktionen nach sich ziehen. Die Regelung, die bereits für die Nichtannahme von Zahlungen über ein POS-Terminal vorgesehen war, wird nun auf weitere elektronische Zahlungsmittel ausgeweitet.
Die Geldstrafe von Euro 30, erhöht um 4% des Wertes der verweigerten Transaktion, gilt künftig nicht nur für POS-Zahlungen, sondern für sämtliche elektronische Zahlungsmittel, einschließlich Zahlungs-Apps auf Smartphones.

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Andrea Pircher

Wirtschafts-, Rechnungsprüfer und Steuerberater, Stabstelle

Buchhaltung und Steuerberatung
steuerberatung@inService.it