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Montag, 12. Januar 2026

Erleichterung bei Arbeitssicherheitskursen für Hotelerie und Gastronomie

Arbeitssicherheit, Umwelt und Hygiene

Mit der Umwandlung des Gesetzesdekretes zu den Inhalten und den Details der Arbeitssicherheitskursen in ein Gesetz, wurde eine spezifische Ausnahme von den allgemeinen Vorschriften zur Ausbildung im Bereich Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz gemäß Gesetzesdekret Nr. 81/2008 (Einheitstext zur Sicherheit) eingeführt, wonach der Arbeitgeber dafür sorgen muss, dass die obligatorische Ausbildung gleichzeitig mit der Begründung   des  Arbeitsverhältnisses   erfolgt. Mit der betreffenden Änderung wurden daher die Fristen für die Erfüllung der Schulungspflicht in Gastronomiebetrieben und Beherbergungsunternehmen neu festgelegt, wobei vorgesehen ist, dass die Sicherheitsschulung der Arbeitnehmer innerhalb 30 Tagen nach Beginn des Arbeitsverhältnisses und nicht mehr zwingend zum Zeitpunkt der Einstellung durchgeführt werden kann.

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Heinz Neuhauser

Bereichsleiter

Arbeitssicherheit, Umwelt und Hygiene
heinz.neuhauser@inService.it0471 310 519