Dienstag, 03. Juni 2025
ETS Jahresabschlüsse, Hinterlegung bis 30. Juni
Buchhaltung und Steuerberatung
Bis zum 30. Juni 2025 müssen die Einrichtungen des Dritten Sektors den Jahresabschluss für das Jahr 2024 auf der Plattform RUNTS hinterlegen, zusammen mit dem Protokoll der Genehmigung durch die Mitgliederversammlung (Einberufung innerhalb der in der Satzung vorgesehenen Fristen) und eventuelle Lageberichte über gelegentliche Spendenaktionen.
Diese Jahresabschlüsse müssen in Übereinstimmung mit den im Ministerialdekret vom 5. März 2020 festgelegten Formaten erstellt werden. Bis zu diesem Datum muss auch die Anzahl der Mitglieder, Freiwilligen und eventuellen Arbeitnehmer aktualisiert werden – nur wenn sich die Daten geändert haben – unter Bezugnahme auf die am 31.12.2024 vorhandene Anzahl, indem ein Änderungsantrag eingereicht wird.
Der Zugang zur Website erfolgt über „Spid“ oder „Cie“ unter dem Link https://servizi.lavoro.gov.it/runts/it-it/.


