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Dienstag, 02. Dezember 2025

Fiskus: Aussetzung Mahnbescheide über Weihnachten

Buchhaltung und Steuerberatung

Vom 01. bis 31. Dezember werden keine Mahnbescheide oder Compliance-Schreiben an die Steuerpflichtigen versendet. Für die Monate August und Dezember ist nämlich vorgesehen, dass der Versand von vier Arten von Mitteilungen ausgesetzt wird:

  • Mitteilungen über die Ergebnisse der automatisierten Kontrollen der Einkommensteuer und der Mehrwertsteuer;
  • Mitteilungen über die Ergebnisse der formellen Kontrollen;
  • Bescheide über die Besteuerung, von getrennt zu besteuernde Einkünfte;
  • Sog. Compliance-Schreiben.

 

Wie bereits in den Vorjahren hat die Agentur der Einnahmen die Versendungen, einschließlich der formellen Kontrollen der Steuererklärungen, auf die vorhergehenden Monate vorgezogen und damit den Inhalt der entsprechenden Bestimmungen faktisch umgangen.

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Andrea Pircher

Wirtschafts-, Rechnungsprüfer und Steuerberater, Stabstelle

Buchhaltung und Steuerberatung
steuerberatung@inService.it