Sonntag, 06. April 2025
Fristverlängerung Versicherung für Katastrophenereignisse
Buchhaltung und Steuerberatung
Die Verlängerung der Verpflichtung zur Deckung von Katastrophenrisiken ist nach der Größe des Unternehmens differenziert vorgesehen:
- 01.10.2025 für mittelgroße Unternehmen;
- 31.12.2025 für Mikro- und klein Unternehmen.
Für große Unternehmen bleibt die Verpflichtung bis zum 31.03.2025 bestehen, allerdings ist ein Zeitraum von 90 Tagen vorgesehen, d.h. bis zum 30.06.2025, in dem die Sanktion (kein Zugang zu Förderungen/öffentliche Beiträge) bei Nichtabschluss einer Katastrophenpolizzen nicht greift.
Es wird daran erinnert, dass die Regelung Unternehmen betrifft, welche verpflichtet sind, sich in das Handelsregister eintragen zu lassen, und sich auf Schäden am Anlagevermögen (Grundstücke und Gebäude / Anlagen und Maschinen / industrielle und gewerbliche Anlagen) bezieht, die unmittelbar durch Naturkatastrophen und katastrophale Ereignisse (Erdbeben, Überschwemmungen, Erdrutsche, ...) verursacht wurden.
Als Mikro-/Kleine-/Mittelgroße Unternehmen werden folgende Unternehmen betrachtet, welche am Bilanzstichtag mindestens 2 der folgenden Werte nicht überschreiten:
| Mikrounternehmen | Kleine Unternehmen | Mittelgroße Unternehmen |
Durchschnittliche Anzahl der Mitarbeiter | < 10 | < 50 | < 250 |
Umsatzerlöse | < 900.000 | < 10.000.000 | < 50.000.000 |
Bilanzsumme | < 450.000 | < 5.000.000 | < 25.000.000 |


