Montag, 04. August 2025
Genehmigung der Amnestie im Zusammenhang mit den neuen Steuervereinbarungen 2025/26
Buchhaltung und Steuerberatung
Mit der Umwandlung des sogenannten „Steuerdekrets“ wurde eine neue Regelung genehmigt, die es Steuerpflichtigen, die dem CPB 2025–2026 beitreten, ermöglicht, von einer Amnestie für den Zeitraum 2019–2023 zu profitieren. Diese Maßnahme sieht eine schrittweise Festlegung der zusätzlichen steuerpflichtigen Bemessungsgrundlage, sowie der fälligen Ersatzsteuer für die Bereinigung, vor.
Steuerpflichtige, die sich bis zum 30. September 2025 dem sogenannten zweijährigen Vergleichsverfahren (CPB) 2025–2026 anschließen, können das sogenannte Korrekturverfahren („regime di ravvedimento“) in Anspruch nehmen. Dabei ist die Entrichtung einer Ersatzsteuer auf die Einkommensteuer, die entsprechenden Zuschläge sowie die IRAP vorgesehen – und zwar für ein oder mehrere Steuerjahre im Zeitraum von 2019 bis 2023.
Diese Regelung betrifft auch Steuerpflichtige, welche aufgrund der COVID-19-Notlage von der Anwendung der ISA-Indikatoren ausgeschlossen waren (insbesondere für die Jahre 2020, 2021 und 2022), eine außergewöhnliche Geschäftslage erklärt haben, oder die mehrere unterschiedliche Geschäftstätigkeiten ausüben, die nicht unter denselben ISA-Indikator fallen, sogenannte Mehrfachaktivität.
ISA | Deklariertes Einkommen | Ersatzsteuer IRES/IRPEF | Ersatzsteuer IRAP |
10 | 5% | 10% | 3,90% |
Von 8 bis 10 | 10% | ||
Von 6 bis 8 | 20% | 12% | |
Von 4 bis 6 | 30% | 15% | |
Von 3 bis 4 | 40% | ||
Von 0 bis 3 | 50% |

