Logo Logo

Dienstag, 05. August 2025

Gesundheitsausgaben: Für den Steuerabzug ist eine detaillierte Aufstellung der entstandenen Kosten erforderlich

Buchhaltung und Steuerberatung

Die Agentur der Einnahmen hat bestätigt, dass der vom System der Gesundheitskarte („Sistema Tessera Sanitaria“ (STS)) bereitgestellte Detailauszug der Gesundheitsausgaben verwendet werden kann, um die in der Einkommensteuererklärung geltend gemachten Ausgaben „nachzuweisen“, damit die entsprechende Steuerermäßigung oder -abzugsfähigkeit in Anspruch genommen werden kann. Voraussetzung dafür ist, dass der Steuerpflichtige:

  • Mittels einer Eigenerklärung bestätigt, dass der für das Modell 730 bzw. Einkommen physische Personen verwendete Auszug, mit dem vom sogenannten „STS“ heruntergeladenen Dokument, übereinstimmt;
  • Durch die erforderlichen Unterlagen nachweist, dass die persönlichen Voraussetzungen erfüllt sind, sofern die Steuerermäßigung oder der Abzug an bestimmte subjektive Bedingungen geknüpft ist.

adobestock_1363087171.jpeg
pircher_andrea_1.jpg
pircher_andrea_2.jpg

Andrea Pircher

Wirtschafts-, Rechnungsprüfer und Steuerberater, Stabstelle

Buchhaltung und Steuerberatung
steuerberatung@inService.it