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Gesundheitsausgaben: Für den Steuerabzug ist eine detaillierte Aufstellung der entstandenen Kosten erforderlich
Dienstag, 05. August 2025
Gesundheitsausgaben: Für den Steuerabzug ist eine detaillierte Aufstellung der entstandenen Kosten erforderlich
Buchhaltung und Steuerberatung
Die Agentur der Einnahmen hat bestätigt, dass der vom System der Gesundheitskarte („Sistema Tessera Sanitaria“ (STS)) bereitgestellte Detailauszug der Gesundheitsausgaben verwendet werden kann, um die in der Einkommensteuererklärung geltend gemachten Ausgaben „nachzuweisen“, damit die entsprechende Steuerermäßigung oder -abzugsfähigkeit in Anspruch genommen werden kann. Voraussetzung dafür ist, dass der Steuerpflichtige:
- Mittels einer Eigenerklärung bestätigt, dass der für das Modell 730 bzw. Einkommen physische Personen verwendete Auszug, mit dem vom sogenannten „STS“ heruntergeladenen Dokument, übereinstimmt;
- Durch die erforderlichen Unterlagen nachweist, dass die persönlichen Voraussetzungen erfüllt sind, sofern die Steuerermäßigung oder der Abzug an bestimmte subjektive Bedingungen geknüpft ist.


Andrea Pircher
Wirtschafts-, Rechnungsprüfer und Steuerberater, Stabstelle
Buchhaltung und Steuerberatung
steuerberatung@inService.it