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Dienstag, 04. August 2026

Gesundheitsausgaben: Für den Steuerabzug ist eine detaillierte Aufstellung der getragenen Kosten erforderlich

Buchhaltung und Steuerberatung

Die Agentur der Einnahmen hat bestätigt, dass die vom Gesundheitskarten-System (Sistema Tessera Sanitaria - STS) erstellte detaillierte Aufstellung der Gesundheitsausgaben als Nachweis für die tatsächliche Tragung der Ausgaben verwendet werden kann.
Um den entsprechenden Steuerabzug bzw. die steuerliche Absetzbarkeit in der Steuererklärung geltend machen zu können, muss der Steuerpflichtige folgendes bestätigen:

  • Durch eine Eigenerklärung (Selbsterklärung), dass die für das Formular 730 bzw. die Einkommensteuererklärung REDDITI PF verwendete Ausgabenaufstellung mit jener übereinstimmt, die aus dem STS heruntergeladen wurde;
  • Dass die persönlichen Voraussetzungen erfüllt sind, sofern die steuerliche Begünstigung (Abzug oder Absetzbarkeit) an bestimmte subjektive Voraussetzungen des Steuerpflichtigen gebunden ist.
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Andrea Pircher

Wirtschafts-, Rechnungsprüfer und Steuerberater, Stabstelle

Buchhaltung und Steuerberatung
steuerberatung@inService.it