Mittwoch, 03. Dezember 2025
Gesundheitskarte: Jährliche Übermittlung innerhalb 31.01.
Buchhaltung und Steuerberatung
Es wurde die Fälligkeit für die jährliche Übermittlung von Daten an das System Gesundheitskarte (Sistema Tessera Sanitaria) für Gesundheitsspesen, welche von der Agenzia delle Entrate für die Erstellung der vorab ausgefüllten Steuererklärung verwendet werden, festgelegt. Die Übermittlung erfolgt innerhalb 31.01. des Folgejahres, in welchem die Spesen getätigt wurden. Für die im Jahr 2025 getätigten Spesen erfolgt demnach die Übermittlung innerhalb 02.02.2026 (der 31.01. ist ein Samstag).
Die Übermittlung der Daten über die angefallenen Tierarztkosten hingegen endet am 16. März des Folgejahres.


Andrea Pircher
Wirtschafts-, Rechnungsprüfer und Steuerberater, Stabstelle
Buchhaltung und Steuerberatung
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