Mittwoch, 06. August 2025
Handelsregister: Abschaffung der Sondervollmacht für digitale Anträge
Buchhaltung und Steuerberatung
Ab dem 15. Oktober 2025 wird das Handelsregister der Handelskammer Bozen die Verwendung des Modells „Sondervollmacht“ („procura speciale“) für die Einreichung sämtlicher Anträge nicht mehr akzeptieren. Die Handelskammer Bozen empfiehlt daher, rechtzeitig zu überprüfen, ob die verpflichteten Personen über ein gültiges Gerät zur digitalen Signatur verfügen, sofern kein Intermediär mit der Einreichung der Unterlagen beauftragt wird.
Hinsichtlich der praktischen Vorgehensweise zur digitalen Unterzeichnung von Anträgen an das Handelsregister bzw. REA wird in Kürze ein Leitfaden auf der Website des Handelsregisters zur Verfügung gestellt.


Andrea Pircher
Wirtschafts-, Rechnungsprüfer und Steuerberater, Stabstelle
Buchhaltung und Steuerberatung
steuerberatung@inService.it