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Mittwoch, 06. August 2025

Handelsregister: Abschaffung der Sondervollmacht für digitale Anträge

Buchhaltung und Steuerberatung

Ab dem 15. Oktober 2025 wird das Handelsregister der Handelskammer Bozen die Verwendung des Modells „Sondervollmacht“ („procura speciale“) für die Einreichung sämtlicher Anträge nicht mehr akzeptieren. Die Handelskammer Bozen empfiehlt daher, rechtzeitig zu überprüfen, ob die verpflichteten Personen über ein gültiges Gerät zur digitalen Signatur verfügen, sofern kein Intermediär mit der Einreichung der Unterlagen beauftragt wird.

Hinsichtlich der praktischen Vorgehensweise zur digitalen Unterzeichnung von Anträgen an das Handelsregister bzw. REA wird in Kürze ein Leitfaden auf der Website des Handelsregisters zur Verfügung gestellt.

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Andrea Pircher

Wirtschafts-, Rechnungsprüfer und Steuerberater, Stabstelle

Buchhaltung und Steuerberatung
steuerberatung@inService.it