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Mittwoch, 08. April 2026

Handwerker und Kaufleute: Beiträge 2026

Buchhaltung und Steuerberatung

Für die Beiträge des Jahres 2026 für Handwerker und Kaufleute gelten folgende Regelungen:

  • Die Beitragssätze betragen 24% für Handwerker und 24,48 % für Kaufleute;
  • Es gilt eine Beitragsreduzierung von 50% für Handwerker und Kaufleute über 65 Jahren, die bereits eine Rente aus den Kassen des Instituts beziehen.


Die maßgeblichen Mindest-und Höchsteinkommen sind wie folgt:

  • Mindesteinkommen: 18.808 Euro (der Mindestbeitrag beträgt 4.521 Euro für Handwerker und 4.611 Euro für Kaufleute);
  • Höchsteinkommen: 93.707 Euro (122.295 Euro für Personen ohne Beitragszeiten vor dem 31.12.1995).
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Andrea Pircher

Wirtschafts-, Rechnungsprüfer und Steuerberater, Stabstelle

Buchhaltung und Steuerberatung
steuerberatung@inService.it