Mittwoch, 08. April 2026
Handwerker und Kaufleute: Beiträge 2026
Buchhaltung und Steuerberatung
Für die Beiträge des Jahres 2026 für Handwerker und Kaufleute gelten folgende Regelungen:
- Die Beitragssätze betragen 24% für Handwerker und 24,48 % für Kaufleute;
- Es gilt eine Beitragsreduzierung von 50% für Handwerker und Kaufleute über 65 Jahren, die bereits eine Rente aus den Kassen des Instituts beziehen.
Die maßgeblichen Mindest-und Höchsteinkommen sind wie folgt:
- Mindesteinkommen: 18.808 Euro (der Mindestbeitrag beträgt 4.521 Euro für Handwerker und 4.611 Euro für Kaufleute);
- Höchsteinkommen: 93.707 Euro (122.295 Euro für Personen ohne Beitragszeiten vor dem 31.12.1995).


Andrea Pircher
Wirtschafts-, Rechnungsprüfer und Steuerberater, Stabstelle
Buchhaltung und Steuerberatung
steuerberatung@inService.it