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Freitag, 07. November 2025

Haushaltsgesetz 2026: Hyperabschreibungen, 50% Wohnbonus und fünfte Verschrottung

Buchhaltung und Steuerberatung

Der Entwurf des Haushaltsgesetzes 2026 sieht folgende Neuerungen vor:

  • Stopp der zum Jahresende auslaufenden Steuergutschriften und Wiedereinführung der Hyperabschreibungen für Investitionen in neue Sachanlagen, sowohl materielle als auch immaterielle, die zwischen dem 1. Januar und dem 31. Dezember 2026 getätigt werden. Die Erhöhung der Anschaffungskosten beträgt 180% für Investitionen bis zu 2,5 Millionen Euro, 100% bis zu 10 Millionen Euro und 50% bis zu 20 Millionen Euro; für „green“ Investitionen, die den Energieverbrauch um 3%/5% senken, steigt die Erhöhung auf 220%.
  • Neue Möglichkeit für Gesellschaften, Immobilien oder registrierte bewegliche Güter an die Gesellschafter mit begünstigter Besteuerung bis zum 30.09.2026 zuzuweisen oder zu übertragen.
  • Bestätigt wurde der Steuerabzug von 50% für Aufwendungen zur Gebäudesanierung, die für die Hauptwohnung bis zum 31. Dezember 2026 getätigt werden, mit einer Obergrenze von 96.000 Euro pro Immobilieneinheit. Der Hausbonus bleibt mit einem Satz von 50% bestehen, wenn es sich um die Hauptwohnung handelt, und mit 36% bei einer Zweitwohnung. Eine mögliche Senkung der Sätze auf 36% für die Hauptwohnung und auf 30% für alle anderen Wohnungen ist auf 2027 verschoben. Auch der Möbelbonus wird bis 2026 verlängert.
  • Neue erleichterte Regelung für Steuerbescheide mit Forderungen, die zwischen 2000 und 2023 zur Eintreibung übergeben wurden, für nicht entrichtete Steuern und Beiträge, jedoch mit Ausnahme derjenigen aus Prüfungsverfahren. Die Schulden können ohne Zahlung von Strafen, Zinsen und Einziehungsgebühren getilgt werden, indem lediglich die Steuern, sowie die Benachrichtigungs‑ und Vollstreckungskosten, entrichtet werden. Die Zahlung kann entweder in einer einzigen Lösung bis zum 31.07.2026 erfolgen oder in 54 zweimonatlichen Raten bis 2035, mit einem Jahreszins von 4%. Der Antrag muss bis zum 30. April 2026 beim Südtiroler Einzugsdienst eingereicht werden, die den geschuldeten Betrag bis zum 30. Juni mitteilen wird.
  • Die Besteuerung von Kurzzeitvermietungen steigt auf 26%, sowohl für Privatpersonen als auch für diejenigen, die Immobilienvermittlung betreiben oder Online‑Portale verwalten. Die Regelung hebt, die im vergangenen Jahr eingeführte Senkung der Pauschalsteuer auf 21%, für eine der Immobilien auf: Die Pauschalsteuer bleibt somit bei 26%.

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Andrea Pircher

Wirtschafts-, Rechnungsprüfer und Steuerberater, Stabstelle

Buchhaltung und Steuerberatung
andrea.pircher@inService.it0471 310 311