Donnerstag, 05. Juni 2025
IMU/IMI, Zahlung der ersten Rate 2025
Buchhaltung und Steuerberatung
Die Zahlung der IMU/IMI 2025 muss in zwei Raten erfolgen, die erste bis zum 16. Juni und die zweite (Restbetrag) bis zum 16. Dezember. Jeder Steuerpflichtige behält die Möglichkeit, die geschuldete Steuer in einer einzigen Rate bis zum 16. Juni zu entrichten.
Die erste Rate betrifft die für die erste Jahreshälfte fällige Steuer, unter Anwendung der für das Vorjahr vorgesehenen Steuersätze und Abzugsbeträge; die zweite Rate (Restbetrag der für das gesamte Jahr fälligen Steuer) erfolgt auf Grundlage der neu genehmigten Steuersätze.


