Dienstag, 18. März 2025
INPS-Sonderverwaltung, Beitragssätze 2025
Buchhaltung und Steuerberatung
Für das Jahr 2025 wurden auch die Beitragssätze für Freiberufler festgelegt, welche in der Sonderverwaltung der INPS eingetragen sind. 26,07% für Freiberufler im Besitz einer MwSt. Nummer, welche in der Sonderverwaltung INPS eingetragen sind und in keiner anderen obligatorischen Rentenkasse versichert sind, sowie für Rentner. 24,00% für jene, die eine Rente beziehen oder bei anderen obligatorischen Rentenkassen versichert sind.
Für Mitarbeiter und gleichgestellte Personen gelten folgende Beiträge:
- 35,03% für Personen, welche nicht in anderen obligatorischen Rentenkassen eingeschrieben sind und für welche der Zusatzbeitrag DIS-COLL gilt;
- 33,72% für Personen, welche nicht in anderen obligatorischen Rentenkassen eingeschrieben sind und für welche der Zusatzbeitrag DIS-COLL nicht gilt;
- 24,00% für Personen mit einer Rente oder einer anderen obligatorischen Rentenkasse.


