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Dienstag, 18. März 2025

INPS-Sonderverwaltung, Beitragssätze 2025

Buchhaltung und Steuerberatung

Für das Jahr 2025 wurden auch die Beitragssätze für Freiberufler festgelegt, welche in der Sonderverwaltung der INPS eingetragen sind. 26,07% für Freiberufler im Besitz einer MwSt. Nummer, welche in der Sonderverwaltung INPS eingetragen sind und in keiner anderen obligatorischen Rentenkasse versichert sind, sowie für Rentner. 24,00% für jene, die eine Rente beziehen oder bei anderen obligatorischen Rentenkassen versichert sind.

Für Mitarbeiter und gleichgestellte Personen gelten folgende Beiträge:

  • 35,03% für Personen, welche nicht in anderen obligatorischen Rentenkassen eingeschrieben sind und für welche der Zusatzbeitrag DIS-COLL gilt;
  • 33,72% für Personen, welche nicht in anderen obligatorischen Rentenkassen eingeschrieben sind und für welche der Zusatzbeitrag DIS-COLL nicht gilt;
  • 24,00% für Personen mit einer Rente oder einer anderen obligatorischen Rentenkasse.
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Andrea Pircher

Wirtschafts-, Rechnungsprüfer und Steuerberater, Stabstelle

Buchhaltung und Steuerberatung
andrea.pircher@inservice.it0471 310 311