Donnerstag, 05. März 2026
Intrastat, monatlich bei Wareneinkäufen von über 2 Millionen Euro
Buchhaltung und Steuerberatung
Der Schwellenwert für die monatliche Meldepflicht der Formulare INTRA 2 bis betreffend innergemeinschaftliche Wareneinkäufe wurde geändert:
Die Abgabe der monatlichen zusammenfassenden Meldungen ist nun erforderlich, wenn der Betrag der Einkäufe in mindestens einem der vorangegangenen vier Quartale Euro 2.000.000 oder mehr erreicht hat (zuvor lag die Grenze bei Euro 350.000).
Die Neuerung gilt ab den Übermittlungen der zusammenfassenden Meldungen, die bis zum 25.02.2026 vorzunehmen sind und sich auf den Monat Januar beziehen.


Andrea Pircher
Wirtschafts-, Rechnungsprüfer und Steuerberater, Stabstelle
Buchhaltung und Steuerberatung
steuerberatung@inService.it