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Donnerstag, 05. März 2026

Intrastat, monatlich bei Wareneinkäufen von über 2 Millionen Euro

Buchhaltung und Steuerberatung

Der Schwellenwert für die monatliche Meldepflicht der Formulare INTRA 2 bis betreffend innergemeinschaftliche Wareneinkäufe wurde geändert:
Die Abgabe der monatlichen zusammenfassenden Meldungen ist nun erforderlich, wenn der Betrag der Einkäufe in mindestens einem der vorangegangenen vier Quartale Euro 2.000.000 oder mehr erreicht hat (zuvor lag die Grenze bei Euro 350.000).
Die Neuerung gilt ab den Übermittlungen der zusammenfassenden Meldungen, die bis zum 25.02.2026 vorzunehmen sind und sich auf den Monat Januar beziehen.

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Andrea Pircher

Wirtschafts-, Rechnungsprüfer und Steuerberater, Stabstelle

Buchhaltung und Steuerberatung
steuerberatung@inService.it