Freitag, 06. März 2026
Iperammortamenti 2026: GSE Mitteilungen ausgesetzt, EU Anforderung aufgehoben
Buchhaltung und Steuerberatung
Das Haushaltsgesetz 2026 hat die Hyperabschreibung („iperammortamenti“) für Investitionen in hochtechnologische materielle und immaterielle Güter, die mit dem Unternehmenssystem vernetzt sind, sowie für die Errichtung von Photovoltaikanlagen zur Eigenversorgung wieder eingeführt.
Die vollständige operative Umsetzung dieser Maßnahme erfordert jedoch ein spezielles Durchführungsdekret, das die Anwendungsmodalitäten, das Zugangsverfahren sowie Fristen und Inhalte der erforderlichen Mitteilungen festlegen muss.
In Bezug auf die Pflichten müssen die Unternehmen drei Mitteilungen vornehmen:
- Eine Vorabmitteilung, die den Umfang der Investitionen angibt;
- Eine Bestätigungsmitteilung, mit der innerhalb von 60 Tagen nach der Genehmigung durch die GSE der Nachweis zu erbringen ist, dass mindestens 20% der Anschaffungskosten bezahlt wurden;
- Bis zum 15. November 2028 ist eine Mitteilung zu übermitteln, die den Abschluss der Investitionen bestätigt und von einer Buchhalterbescheinigung eines Rechnungsprüfers oder eines ausländischen Wirtschaftsprüfers begleitet sein muss.
Derzeit ist es daher noch nicht möglich, die vorgesehenen Mitteilungen über das GSE Portal einzureichen; dies sollte jedoch nicht als Stopp der Investitionen ausgelegt werden, da kein Investitionsverbot in Abwesenheit der Mitteilungsmodelle vorgesehen ist.
Mit demselben Dekret soll zudem die „Made in EU Klausel“ aufgehoben werden, die die Begünstigung nur für in der EU hergestellte Güter vorsieht.
In diesem Zusammenhang hat das Ministerium bereits bestätigt, dass die territorialen Beschränkungen beseitigt werden sollen, sodass Investitionen unabhängig vom Produktionsland begünstigt werden können.

