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Freitag, 06. Juni 2025

IRAP, Kriterien für den ermäßigten Steuersatz in der Provinz Bozen festgelegt

Buchhaltung und Steuerberatung

Ab 2025 können Unternehmen, welche ergänzende Kollektivverträge oder betriebliche Vereinbarungen anwenden, die zusätzliche wirtschaftliche Leistungen für ihre Beschäftigten vorsehen, von einem reduzierten IRAP-Steuersatz profitieren, der von 3,9% auf 2,68% gesenkt wird.
Die Kriterien legen die Bedingungen fest, die erfüllt sein müssen, um die IRAP-Steuersenkung zu erhalten. Dazu gehört unter anderem die Gültigkeit der Verträge oder Vereinbarungen, die Einreichung der Dokumente, die Art und der Zeitpunkt der Auszahlung der vorgesehenen zusätzlichen wirtschaftlichen Leistungen.
Diese Maßnahme soll Arbeitgeber dazu ermutigen, ihre Mitarbeiter besser zu entlohnen, um den hohen Lebenshaltungskosten in der Provinz Bozen entgegenzuwirken. 

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Andrea Pircher

Wirtschafts-, Rechnungsprüfer und Steuerberater, Stabstelle

Buchhaltung und Steuerberatung
andrea.pircher@inService.it0471 310 311