Dienstag, 09. Dezember 2025
Jahresendüberprüfung für Steuerpflichtige mit Pauschalbesteuerung (forfettario)
Buchhaltung und Steuerberatung
In den letzten Monaten des Jahres sollten Steuerpflichtige, die das Pauschalsystem anwenden, die Höhe ihrer erzielten Einnahmen und Erträge überwachen. Wenn das Einkommen das Limit von 85.000 Euro überschreitet (bis zum Schwellenwert von 100.000 Euro), kann der Steuerpflichtige die Regelung der Pauschalbesteuerung ab 2026 nicht mehr anwenden.
Wenn das Einkommen hingegen das Limit von 100.000 Euro überschreitet, scheidet der Steuerpflichtige ab 2025 aus der Regelung der Pauschalbesteuerung aus. In diesem Fall müssen die nach der Überschreitung erzielten Umsätze der Mehrwertsteuer unterworfen werden und für die Zwecke des analytischen Abzugs der Kosten, ist es erforderlich, die Buchhaltung zu "rekonstruieren". Der Ausstieg aus der Pauschalregelung wirkt sich auch auf die Sozialversicherungsbeiträge NIFS aus (die evtl. beim NIFS beantragte Reduzierung ist nicht mehr anwendbar).

