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Freitag, 06. März 2026

Kapitalgesellschaften: Gebühr für die Vidimierung der Gesellschaftsbücher bis innerhalb 16. März

Buchhaltung und Steuerberatung

Bis zum 16.03.2026 müssen Kapitalgesellschaften die Gebühr für das Jahr 2026, für die sogenannte Vidimierung der Geschäftsbücher, entrichten. Die Gebühr ist auch dann fällig, wenn sie sich in Liquidation oder im Konkursverfahren befinden; davon befreit sind Genossenschaften und Versicherungen, Konsortien, in Konkurs befindliche Kapitalgesellschaften und Amateursportvereine.

Der zu zahlende Betrag hängt von der Höhe des am 1. Januar gezeichneten Gesellschaftskapitals ab: Liegt dieses unter oder bei Euro 516.456,90, werden Euro 309,87 fällig, bei Überschreitung des Schwellenwerts beträgt der Betrag Euro 516,46. Die Zahlung erfolgt unter Abgabencode „7085“, auch bei der Verwendung von Guthaben in Kompensierung.

Im Falle einer freiwilligen Berichtigung wird die Gebühr zusammen mit den Zinsen mit dem Formular F24 und die Strafe mit dem Formular F23 entrichtet.

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Andrea Pircher

Wirtschafts-, Rechnungsprüfer und Steuerberater, Stabstelle

Buchhaltung und Steuerberatung
steuerberatung@inService.it