Dienstag, 11. März 2025
Kapitalgesellschaften: Konzessionsgebühr für Vidimierung der Geschäftsbücher fällig
Buchhaltung und Steuerberatung
Bis zum 17. März 2025 müssen Kapitalgesellschaften die Konzessionsgebühr für das Jahr 2025, für die sogenannte Vidimierung oder Abstempelungen der Geschäftsbücher, entrichten. Die Konzessionsgebühr ist auch dann fällig, wenn sie sich in Liquidation oder im Konkursverfahren befinden; davon befreit sind Genossenschaften und Versicherungen, Konsortien, in Konkurs befindliche Kapitalgesellschaften und Amateursportvereine.
Der zu zahlende Betrag hängt von der Höhe des am 1. Januar gezeichneten Gesellschaftskapitals ab: Liegt dieses unter oder bei Euro 516.456,90, werden Euro 309,87 fällig, bei Überschreitung des Schwellenwerts beträgt der Betrag Euro 516,46. Die Zahlung erfolgt unter Abgabencode „7085“, auch bei der Verwendung von Guthaben in Kompensierung.
Im Falle einer freiwilligen Berichtigung wird die Konzessionsgebühr zusammen mit den Zinsen mit dem Formular F24 und die Strafe mit dem Formular F23 entrichtet.


