Dienstag, 07. Oktober 2025
Katastrophenversicherungen: Identifizierung der bei Nichterfüllung ausgeschlossenen Fördermaßnahmen
Buchhaltung und Steuerberatung
Für Unternehmen, die zur Eintragung ins Handelsregister verpflichtet sind, hat das Haushaltsgesetz 2024 die Pflicht eingeführt, Versicherungsverträge abzuschließen, die Schäden an Anlagevermögen abdecken, die direkt durch Naturkatastrophen und katastrophale Ereignisse verursacht wurden. Diese Pflicht wurde je nach Unternehmensgröße verschoben: Bis zum 01.10.2025 für mittlere Unternehmen und bis zum 31.12.2025 für kleine und Kleinstunternehmen.
Die folgenden Fördermaßnahmen des Ministeriums für Unternehmen und Made in Italy (MiMiT) sind im Falle der Nichterfüllung dieser Pflicht ausgeschlossen:
Förderungen MiMiT |
Entwicklungsverträge |
Sanierungsmaßnahmen für industrielle Krisengebiete – Gesetz Nr. 181/1989 |
Förderregelung zur Unterstützung der Gründung und Entwicklung von kleinen und mittleren Genossenschaften („Nuova Marcora“) |
Förderung der Gründung und Entwicklung innovativer Start-ups im gesamten Staatsgebiet („Smart & Start“) |
Fördermaßnahmen zur Unterstützung von Forschungs- und Entwicklungsprojekten für die Umstellung von Produktionsprozessen im Rahmen der Kreislaufwirtschaft |
Fonds zur Sicherung der Beschäftigungssituation und zur Fortführung der Geschäftstätigkeit |
Mini-Entwicklungsverträge |
Förderung von Unternehmen zur Verbreitung und Stärkung der Sozialwirtschaft |
Förderung der Eigenproduktion von Energie aus erneuerbaren Quellen in PMI |
Finanzierung von Start-ups |
Unterstützung von Start-ups und Risikokapitalgesellschaften, die im Bereich der ökologischen Wende tätig sind |

