Samstag, 05. April 2025
Meldung PEC für Verwalter von Gesellschaften
Buchhaltung und Steuerberatung
Mit dem Haushaltsgesetz 2025 wurde die Verpflichtung zur Übermittlung der zertifizierten elektronischen Post (PEC) auch für Verwalter von Gesellschaften eingeführt. Das MIMIT hat in Bezug auf die neu eingeführte Anforderung klargestellt:
- Die Pflicht einer PEC-Adresse für Verwalter betrifft alle Verwalter und wird durch die Registrierung einer persönlichen PEC-Adresse erfüllt;
- Gesellschaften, welche bereits am 1. Januar, vor dem in Inkrafttreten der neuen Vorschrift, bereits gegründet wurden, haben bis zum 30. Juni Zeit, dieser Verpflichtung nachzukommen;
- Gesellschaften, welche nach dem 1. Januar 2025 gegründet werden, müssen die persönliche PEC-Adresse der Verwalter bei der Meldung zur Eintragung in das Handelsregister registrieren lassen;
- Die Eintragung der digitalen Adresse in das Handelsregister und alle späteren Änderungen sind von der Stempelsteuer und den Sekretariatsgebühren befreit.


