Dienstag, 02. Dezember 2025
Mwst.-Gesetz für Organisationen des Dritten Sektors: Verlängerung bis 2036 wahrscheinlich
Buchhaltung und Steuerberatung
Das Ministerratspräsidium hat ein Dekret genehmigt, welches den Wechsel von einigen Operationen, die bisher als „außerhalb des Mehrwertsteuerbereichs“ (fuori campo IVA) zu steuerlich relevanten Operationen mit Qualifizierung als „steuerfrei“ (esenti) vorsieht, um 10 Jahre verschoben. Bestätigt wird hingegen die Steuerreform ab dem Jahr 2026.
Der Text hat eine einheitliche Zustimmung erhalten und die Änderungen, unter Berücksichtigung der von den Parlamentsausschüssen abgegebenen Stellungnahmen sowie der Gespräche mit der Europäischen Kommission, übernommen.
Es wird daran erinnert, dass diese (nunmehr höchstwahrscheinliche) Verschiebung des Inkrafttretens der neuen Mehrwertsteuervorschriften keinen Einfluss auf die Anwendung des neuen steuerlichen Regelungsrahmens für den Dritten Sektor hat, dessen Geltung weiterhin ab dem 1. Januar 2026 bestätigt bleibt.

