Freitag, 06. Juni 2025
PEC-Verwalter, Mitteilung der Handelskammer Bozen
Buchhaltung und Steuerberatung
Die ersten Hinweise des Ministeriums haben einige kritische Punkte bei der Anwendung der neuen Vorschriften zur Pflicht der zertifizierten E-Mail (PEC) für Verwalter von Gesellschaften nicht beseitigt. Während auf weitere Klarstellungen gewartet wird, hat die Handelskammer Bozen einige operative Hinweise gegeben.
Wichtige Punkte:
- Für neue Unternehmen, die ab dem 1. Januar 2025 gegründet wurden, muss die Mitteilung bei der ersten Eintragung ins Handelsregister erfolgen. Personengesellschaften: Bei der Eintragung von Änderungen, die die Ernennung oder Änderung der Qualifikation eines Gesellschafters in Funktion als Verwalter/Liquidator betreffen. Kapitalgesellschaften: Bei der Eintragung der Ernennung eines Verwalters/Liquidators.
- Für bereits bestehende Unternehmen am 1. Januar 2025 muss die Mitteilung erfolgen: Personengesellschaften: Bei der Eintragung von Änderungen der Qualifikation eines Gesellschafters in Funktion als Verwalter/Liquidators. Kapitalgesellschaften: Bei der Eintragung der Ernennung oder Bestätigung eines Verwalters, der Zuweisung von Befugnissen an bereits eingetragene Verwalter und bei der Ernennung von Liquidatoren.
Derzeit kann die Angabe des digitalen Domizils mit dem digitalen Domizil des verwalteten Unternehmens übereinstimmen.


