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Mittwoch, 11. Februar 2026

POS: Die Aufbewahrung der Belege ist nicht mehr erforderlich

Buchhaltung und Steuerberatung

In einem demnächst zu verabschiedenden Gesetzesdekret (im Entwurf) ist die Abschaffung der Verpflichtung für Bürger und Unternehmen vorgesehen, Papierbelege aufzubewahren, die keine Rechnungen, Kassenbons oder steuerlichen Belege sind.
Es wird nicht mehr erforderlich sein, die von Geräten generierten Zahlungsnachweise aufzubewahren, die zur Annahme von Zahlungen mit Kredit , Debit  oder Prepaidkarten berechtigt sind, und zwar nicht mehr für die im Zivilgesetzbuch vorgesehenen zehn Jahre.

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Andrea Pircher

Wirtschafts-, Rechnungsprüfer und Steuerberater, Stabstelle

Buchhaltung und Steuerberatung
steuerberatung@inService.it