Mittwoch, 11. Februar 2026
POS: Die Aufbewahrung der Belege ist nicht mehr erforderlich
Buchhaltung und Steuerberatung
In einem demnächst zu verabschiedenden Gesetzesdekret (im Entwurf) ist die Abschaffung der Verpflichtung für Bürger und Unternehmen vorgesehen, Papierbelege aufzubewahren, die keine Rechnungen, Kassenbons oder steuerlichen Belege sind.
Es wird nicht mehr erforderlich sein, die von Geräten generierten Zahlungsnachweise aufzubewahren, die zur Annahme von Zahlungen mit Kredit , Debit oder Prepaidkarten berechtigt sind, und zwar nicht mehr für die im Zivilgesetzbuch vorgesehenen zehn Jahre.


Andrea Pircher
Wirtschafts-, Rechnungsprüfer und Steuerberater, Stabstelle
Buchhaltung und Steuerberatung
steuerberatung@inService.it