Mittwoch, 05. August 2026
POS, Rechnungen und Kassenbelege: Compliance-Kontrollen im Anmarsch
Buchhaltung und Steuerberatung
Die Agentur der Einnahmen hat Compliance-Maßnahmen aktiviert, wenn sie Unstimmigkeiten zwischen den über POS-Terminals vereinnahmten Beträgen und den mittels elektronischer Rechnungen bzw. ausgestellten Kassenbelegen gemeldeten Umsätzen für Geschäftsvorfälle des Jahres 2025 feststellt. Die entsprechenden Detaildaten sind im Steuerpostfach (sogenannten „cassetto fiscale“) des Steuerpflichtigen verfügbar.
Erhält ein Steuerpflichtiger ein entsprechendes Schreiben, kann er über den Dienst Civis oder mittels PEC (zertifizierte E-Mail) einen Dialog mit der Steuerbehörde aufnehmen, um die festgestellte Abweichung zu erläutern.
Sollten sich die festgestellten Unregelmäßigkeiten und Differenzen als begründet erweisen, kann die Situation freiwillig durch die Selbstanzeige mit Berichtigung („ravvedimento operoso“) bereinigt werden. Dazu sind eine berichtigte Steuererklärung einzureichen und die geschuldeten Steuern unter Inanspruchnahme der reduzierten Sanktionen zu entrichten.

