Donnerstag, 09. Oktober 2025
“Ravvedimento speciale”: Die Schritte zum Beitritt
Buchhaltung und Steuerberatung
Zum sogenannten „Ravvedimento speciale“ können Steuerpflichtige Zugang erhalten, die dem biennalen Vergleichsverfahren („Concordato preventivo“) für das Biennium 2025/2026 beigetreten sind. Vom 1. Januar 2026 bis spätestens 15. März 2026 können die fälligen Ersatzsteuern entrichtet und die Teilnahme am sogenannten „Ravvedimento speciale“ abgeschlossen werden, mit der Möglichkeit einer Ratenzahlung in bis zu 10 monatlichen Raten, welche mit Zinsen belastet sind. Eine verspätete Zahlung einer der Raten (außer der ersten) innerhalb der Frist für die darauffolgende Rate führt nicht zum Verlust des Anspruchs auf Ratenzahlung.
Die geschuldete Steuer muss auf der Differenz zwischen dem Unternehmens- oder selbständigen Einkommen, das bereits zum Zeitpunkt des Inkrafttretens des Gesetzes zur Umwandlung des Gesetzesdekrets Nr. 84/2025 (2.8.2025) in jedem Jahr bereits gemeldeten Einkünften aus Gewerbebetrieb oder selbständiger Arbeit und der Erhöhung dieser Einkünfte, die unter Anwendung der in den Bestimmungen festgelegten Koeffizienten berechnet wird, und ersetzt die Einkommenssteuer, die entsprechenden Zusatzsteuern und die IRAP. Im reservierten Bereich der Agentur der Einnahmen („cassetto fiscale“) der einzelnen Steuerpflichtigen steht eine Übersicht zur Verfügung, die die relevanten Elemente und Informationen für die Berechnung der geschuldeten Steuern für jeden Zeitraum enthält.

