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Mittwoch, 04. Juni 2025

Reduzierung der IVS-Beiträge für Neueinsteiger 2025

Buchhaltung und Steuerberatung

Die operativen Anweisungen zur Reduzierung von 50 % der Sozialversicherungsbeiträge, die im Haushaltsgesetz 2025 vorgesehen ist, wurden festgelegt. Diese Reduzierung gilt für Personen, die sich erstmals im Jahr 2025 in die IVS-Verwaltung für Handwerker und Handel eintragen lassen.
Um diese Förderung in Anspruch nehmen zu können, muss der Interessierte einen Antrag über das sogenannte Portal „Portale delle Agevolazioni“ (ex. DiResCo) einreichen.
Antragsteller, die die erforderlichen Voraussetzungen erfüllen und den Antrag gestellt haben, können die reduzierten Beiträge bereits mit der ersten Rate zahlen, die am 16. Mai 2025 fällig ist. Alternativ können sie die vollen Beiträge zahlen und die überschüssigen Beträge für spätere Raten verrechnen oder eine Rückerstattung beantragen.
Die Reduzierung gilt für 36 Monate, beginnend mit Tätigkeitsbeginn oder dem ersten Eintritt in die Gesellschaft. Diese Maßnahme führt zu einer Reduzierung der angerechneten Beiträge für die Rentenberechnung.

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Andrea Pircher

Wirtschafts-, Rechnungsprüfer und Steuerberater, Stabstelle

Buchhaltung und Steuerberatung
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