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Donnerstag, 07. Mai 2026

Reisebüros: Quellensteuer auf Provisionen ab dem 1. Mai

Buchhaltung und Steuerberatung

Ab dem 1. Mai 2026 (Verpflichtung ursprünglich zum 1. März eingeführt und anschließend verschoben) unterliegen italienische Reisebüros einer Quellensteuer in Höhe von 23% auf Provisionen, berechnet auf einer reduzierten Bemessungsgrundlage (20% oder 50%, abhängig von der Anzahl der Arbeitnehmer).
Die mit dem Haushaltsgesetz 2026 eingeführte Maßnahme hebt die bisherige Befreiung auf und wirkt sich auf die Liquiditätsflüsse aus Provisionen von maritimen und luftfahrtbezogenen Vermittlern, sowie von Reiseveranstaltern, aus.
Die Ausweitung der Verpflichtung zur Einbehaltung der Quellensteuer betrifft nicht nur Reisebüros und Reiseveranstalter, sondern erstreckt sich auf einen weiteren Kreis bislang befreiter Subjekte, darunter:

  • Reisebüros und Tourismusagenturen;
  • See  und Luftfahrtagenten, Reedereivertreter und Vermittler;
  • Agenten und Kommissionäre von Mineralölunternehmen.
     

Die Quellensteuer findet Anwendung auf sämtliche Provisionen aus Agentur , Kommissions , Vermittlungs , Handelsvertretungs  und Kundenakquisitionsverhältnissen.
Die Regelung knüpft an den Zeitpunkt der Zahlung (Kassenprinzip) und nicht an den Zeitpunkt der Entstehung des Anspruchs an.
Folglich unterliegt eine Provision für eine im Januar verkaufte Reise, die jedoch erst nach dem 1. Mai 2026 ausgezahlt wird, der Quellensteuer.

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Andrea Pircher

Wirtschafts-, Rechnungsprüfer und Steuerberater, Stabstelle

Buchhaltung und Steuerberatung
steuerberatung@inService.it